Kleine Anfrage zur mündlichen Beantwortung gemäß
§ 47 der Geschäftsordnung des Niedersächsischen Landtages
Muss der Landkreis Göttingen weiter mit Anweisungen zur Schikane von geduldeten Ausländern und Erlassen zur Abschiebung aus Hannover rechnen?
Der Landkreis Göttingen ist derzeit bemüht, die Lebenssituation der seit 19 Jahren im Landkreis lebenden und dort gut integrierten Flüchtlingsfamilie Sardi zu verbessern und für die Kinder einen Aufenthaltsstatus zu schaffen, der ihnen eine Erwerbstätigkeit, Ausbildung und Studium ermöglicht. In der Vergangenheit wurden die Bemühungen der Familie Sardi, bei der zuständigen Ausländerbehörde ein Bleiberecht zu erhalten, durch direkte Interventionen des Innenministeriums verhindert.
Zum Hintergrund: Vor 19 Jahren ist die Familie Sardi aus Algerien nach Deutschland gekommen. Da sie keine Pässe besitzt, ist die Familie nur geduldet. Ihr Asylantrag ist 1996 abgelehnt worden. Die Duldung wurde immer nur für kurze Zeiträume ausgesprochen, eine Arbeits- und Studienerlaubnis für die Kinder wurde nicht erteilt. Der Familie wurde unterstellt, dass sie sich nicht ausreichend um Pässe bemüht. Da ohne Pässe eine Abschiebung nicht möglich ist, wurde seitens der Landesregierung mehrfach ein rigoroses Einschreiten gegen die Familie gefordert. So sind Anweisungen des Innenministers persönlich und seiner Fachbehörde bekannt geworden, gegen die Sardis mit Wohnungsdurchsuchungen, erhöhter Frequenz von Zwangsvorführungen, weiteren Strafverfahren und bei Zahlungsunfähigkeit mit Ersatzfreiheitsstrafen sowie Arbeits- und Studierverboten vorzugehen.
Nach dem Urteil des Amtsgerichtes Hann. Münden in einem Strafverfahren vom November 2011, in dem festgestellt wird, dass man der Familie Sardi nicht vorwerfen könne, sie kümmere sich nicht ausreichend um die Passbeschaffung, ist der Landkreis nun bereit, Möglichkeiten zu schaffen, dass die Familie Sardi dauerhaft in Deutschland bleiben kann. Die Ausländerbehörde des Landkreises will der Familie Duldung bis Ende März 2013 gewähren, den Kindern eine Arbeits- und Studienerlaubnis erteilen und damit weitere Tatbestände der Integration schaffen, die zu einer Gewährung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 i. V. m. Art. 8 EMRK führen können. Das begünstigt zunächst die Kinder; für die Eltern soll der gegenwärtige Status fortgesetzt werden, damit die Familie nicht zerrissen wird.
Der Landkreis begründet sein Vorgehen mit der Feststellung im Urteil des Amtsgerichts, wonach die Möglichkeiten erschöpft sind, fehlende Pässe zu besorgen. Offenbar wird diese Auffassung nicht von der Fachaufsicht im Innenministerium geteilt. In einem Bericht des Göttinger Tageblatts vom 4.Februar 2012 heißt es. „In Hannover, so war aus dem Kreishaus zu hören, sehe man das anders, man werde in den nächsten Tagen entsprechende Vorschläge unterbreiten.“ Weiter heißt es, dass dieser Aussage vom Ministeriumssprecher widersprochen wurde.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1. Teilt sie die nach der Entscheidung des Amtsgerichts vertretene Auffassung des Landkreises Göttingen, dass die Möglichkeiten der Passbeschaffung erschöpft sind und eine Identitätsfeststellung der Familie nicht mehr erfolgen kann?
2. Ist sie bereit, die vom Landkreis getroffenen Entscheidungen, der Familie Sardi ein weiteres Jahr Duldung zu gewähren, den Kindern eine Arbeits- bzw. Studienerlaubnis zu erteilen und bei weiteren „Integrationstatbeständen“ in einiger Zeit erneut die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG zu prüfen, ohne erneutes Einschreiten zu akzeptieren?
3. Welche konkreten Voraussetzungen müssen allgemein und hier bei den Kindern der Familie Sardi erfüllt sein, damit die Ausländerbehörde einen Aufenthaltstitel nach § 25 a Absatz 5 AufenthG vergeben kann?
gez. Dr. Gabriele Andretta f.d.R.
Dr. Cornelius Schley
Fraktionsgeschäftsführer