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09.02.2012 - Muss der Landkreis Göttingen weiter mit Anweisungen zur Schikane von geduldeten Ausländern und Erlassen zur Abschiebung aus Hannover rechnen?

Kleine Anfrage zur mündlichen Beantwortung gemäß
§ 47 der Geschäftsordnung des Niedersächsischen Landtages

Muss der Landkreis Göttingen weiter mit Anweisungen zur Schikane von geduldeten Ausländern und Erlassen zur Abschiebung aus Hannover rechnen?

Der Landkreis Göttingen ist derzeit bemüht, die Lebenssituation der seit 19 Jahren im Landkreis lebenden und dort gut integrierten Flüchtlingsfamilie Sardi zu verbessern und für die Kinder einen Aufenthaltsstatus zu schaffen, der ihnen eine Erwerbstätigkeit, Ausbildung und Studium ermöglicht. In der Vergangenheit wurden die Bemühungen der Familie Sardi, bei der zuständigen Ausländerbehörde ein Bleiberecht zu erhalten, durch direkte Interventionen des Innenministeriums verhindert.

Zum Hintergrund: Vor 19 Jahren ist die Familie Sardi aus Algerien nach Deutschland gekommen. Da sie keine Pässe besitzt, ist die Familie nur geduldet. Ihr Asylantrag ist 1996 abgelehnt worden. Die Duldung wurde immer nur für kurze Zeiträume ausgesprochen, eine Arbeits- und Studienerlaubnis für die Kinder wurde nicht erteilt. Der Familie wurde unterstellt, dass sie sich nicht ausreichend um Pässe bemüht. Da ohne Pässe eine Abschiebung nicht möglich ist, wurde seitens der Landesregierung mehrfach ein rigoroses Einschreiten gegen die Familie gefordert. So sind Anweisungen des Innenministers persönlich und seiner Fachbehörde bekannt geworden, gegen die Sardis mit Wohnungsdurchsuchungen, erhöhter Frequenz von Zwangsvorführungen, weiteren Strafverfahren und bei Zahlungsunfähigkeit mit Ersatzfreiheitsstrafen sowie Arbeits- und Studierverboten vorzugehen.

Nach dem Urteil des Amtsgerichtes Hann. Münden in einem Strafverfahren vom November 2011, in dem festgestellt wird, dass man der Familie Sardi nicht vorwerfen könne, sie kümmere sich nicht ausreichend um die Passbeschaffung, ist der Landkreis nun bereit, Möglichkeiten zu schaffen, dass die Familie Sardi dauerhaft in Deutschland bleiben kann. Die Ausländerbehörde des Landkreises will der Familie Duldung bis Ende März 2013 gewähren, den Kindern eine Arbeits- und Studienerlaubnis erteilen und damit weitere Tatbestände der Integration schaffen, die zu einer Gewährung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 i. V. m. Art. 8 EMRK führen können. Das begünstigt zunächst die Kinder; für die Eltern soll der gegenwärtige Status fortgesetzt werden, damit die Familie nicht zerrissen wird.

Der Landkreis begründet sein Vorgehen mit der Feststellung im Urteil des Amtsgerichts, wonach die Möglichkeiten erschöpft sind, fehlende Pässe zu besorgen. Offenbar wird diese Auffassung nicht von der Fachaufsicht im Innenministerium geteilt. In einem Bericht des Göttinger Tageblatts vom 4.Februar 2012 heißt es. „In Hannover, so war aus dem Kreishaus zu hören, sehe man das anders, man werde in den nächsten Tagen entsprechende Vorschläge unterbreiten.“ Weiter heißt es, dass dieser Aussage vom Ministeriumssprecher widersprochen wurde.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Teilt sie die nach der Entscheidung des Amtsgerichts vertretene Auffassung des Landkreises Göttingen, dass die Möglichkeiten der Passbeschaffung erschöpft sind und eine Identitätsfeststellung der Familie nicht mehr erfolgen kann?

2. Ist sie bereit, die vom Landkreis getroffenen Entscheidungen, der Familie Sardi ein weiteres Jahr Duldung zu gewähren, den Kindern eine Arbeits- bzw. Studienerlaubnis zu erteilen und bei weiteren „Integrationstatbeständen“ in einiger Zeit erneut die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG zu prüfen, ohne erneutes Einschreiten zu akzeptieren?

3. Welche konkreten Voraussetzungen müssen allgemein und hier bei den Kindern der Familie Sardi erfüllt sein, damit die Ausländerbehörde einen Aufenthaltstitel nach § 25 a Absatz 5 AufenthG vergeben kann?


gez. Dr. Gabriele Andretta f.d.R.

Dr. Cornelius Schley
Fraktionsgeschäftsführer
 

06.02.2012 - Wird die Stadt Göttingen für ihr vorbildliches Engagement in der Schaffung von Krippenplätzen vom Land doppelt bestraft?

Kleine Anfrage zur mündlichen Beantwortung gemäß
§ 47 der Geschäftsordnung des Niedersächsischen Landtages

Wird die Stadt Göttingen für ihr vorbildliches Engagement in der Schaffung von Krippen-plätzen vom Land doppelt bestraft?

Die Stadt Göttingen belegt mit einer Betreuungsquote der unter Dreijährigen von 44 Prozent bundesweit einen Spitzenplatz. Allein in den vergangenen fünf Jahren hat sie über 400 Krippenplätze neu geschaffen und trotz schwieriger Finanzlage erhebliche Investitionen getätigt. Trotz dieses Engagements der Stadt kann die Nachfrage von Eltern nach Krippenplätzen nicht erfüllt werden. Erst mit einer Versorgungsquote von 53 Prozent kann der Bedarf gedeckt und so der ab 2013 bestehende Rechtsanspruch der Eltern auf einen Krippenplatz erfüllt werden.

Die Stadt sieht sich beim Ausbau der Krippenplätze vom Land allein gelassen: Bund und Land fördern den Ausbau an Betreuungsplätzen für unter Dreijährige auf der Basis der Richtlinie In-vestitionen Kinderbetreuung (RIK). Nach dieser Richtlinie steht der Stadt Göttingen bis 2013 ein Fördermittelkontingent in Höhe von 3,075 Mio. € zu. Bislang hat die Stadt 21 Anträge mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 3.958.000 € gestellt und damit ihr Kontingent um 882.000 € über-zeichnet. Dieses Vorgehen war zum einen dem hohen Bedarf an Betreuungsplätzen geschuldet und geschah in der begründeten Hoffnung, 2013 auf freie Mittelkontingente anderer Kommunen zugreifen zu können. Bund und Länder haben nämlich 2007 im Rahmen des Krippengipfels ver-einbart, Bundesmittel, die für das Jahr 2013 von den Ländern nicht abgerufen werden, auf andere Länder, die Zusatzbedarfe melden, zu verteilen (vgl. Anlage Verwaltungsvereinbarung zum In-vestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008 – 2013, Artikel 3, Abs. 3). Obwohl das Niedersachsen zustehende Mittelkontingent in Höhe von 225 Mio. € nicht vollständig mit Anträgen belegt ist und damit alle Mittel abgerufen werden, weigert sich das zuständige Kultusministerium die freien Mittel auf die Kommunen zu übertragen, die sich überdurchschnittlich im Krippenausbau engagiert haben und ihre zugewiesenen Kontingente überzeichneten.

Bei der Betreuung der unter Dreijährigen lag Niedersachsen zum Stichtag 1. März 2011 mit 19,1 % weit unter dem Bundesdurchschnitt von 25,4 % und nahm damit im Ländervergleich den vorletzten Platz ein. Nach Ankündigung der Landesregierung soll nun bis 2013 mit einem 40-Millionen-Euro-Programm der Krippenausbau der unter Dreijährigen gefördert und damit Niedersachsens unter-durchschnittliche Betreuungsquote verbessert werden. Offenbar ist geplant, dass bei der Mittelver-gabe nur Kommunen berücksichtigt werden, die ihre RIK-Mittel bereits ausgeschöpft haben und die die 35%ige Versorgungsquote noch nicht erreicht haben. Damit würde jedoch die Stadt Göttingen doppelt bestraft werden. Sie hat bereits in der Vergangenheit erheblich in den Krippen-ausbau investiert und Betriebskosten gefördert und wird jetzt vom Land in der Endausbauphase von der Förderung abgehängt. Gleichwohl muss die Stadt Göttingen zum 01.08.2013 ein dem ört-lichen Bedarf entsprechendes Angebot vorhalten, will sie Klagen von Eltern im Zuge des Rechts-anspruchs vermeiden.

Ich frage die Landesregierung:

1. In welchem Umfang stehen noch nicht belegte Mittel aus dem Niedersachsen zu-gewiesenen Förderkontingent zur Verfügung und was soll mit diesen Mitteln geschehen?

2. Hält sie daran fest, dass Städte und Kommunen, die bereits die 35-prozentige Tagesbe-treuungsquote für unter Dreijährige erreicht haben, bei dem neuen Förderprogramm leer ausgehen werden?
3. Wie wird in den Förderrichtlinien die besondere Situation von großen Städten berück-sichtigt, die nachweislich einen höheren Bedarf an Betreuungsplätzen haben als im ländlichen Raum?

gez. Dr. Gabriele Andretta

28.11.2011 - 5 Jahre Integrationskurse in Friedland – Warum beendet Minister Schünemann ein viel gelobtes Erfolgsmodell?

Kleine Anfrage zur mündlichen Beantwortung gemäß
§ 47 der Geschäftsordnung des Niedersächsischen Landtages

5 Jahre Integrationskurse in Friedland – Warum beendet Minister Schünemann ein viel gelobtes Erfolgsmodell?

Das niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport hat angekündigt, das bisher sehr erfolgreich laufende Integrationskursangebot im Grenzdurchgangslager Friedland einzustellen (vgl. Göttinger Tageblatt vom 25.11.2011). Teilgenommen an den Integrations- und Alphabetisierungskursen haben Spätaussiedler, jüdische Zuwanderer und deren ausländische Familienangehörige, die den Ländern Niedersachsen, Bayern und Rheinland-Pfalz zugewiesen wurden. Seit 2006 haben acht beim Bundesministerium für Migration undd Flüchtlinge (BAMF) anerkannte Kursträger aus der Region unter der Koordination der Bildungsgenossenschaft Südniedersachsen e.G. sehr erfolgreich 146 vom BAMF geförderte Integrations- und Alphabetisierungskurse durchgeführt. An den Kursen haben in den letzten fünf Jahren über 2000 Personen teilgenommen. Durch das Einstellen der Integrationskurse fallen für über 20 hoch qualifizierte Mitarbeiter Arbeitsplätze weg. Die in der Landesaufnahmebehörde (LAB) in Friedland tätigen Einrichtungen (BIGS und die acht Integrationskursträger, sowie die dort tätigen Verbände DRK, Innere Mission, Caritas) haben schon im Frühjahr 2011 dem Niedersächsischen Innenministerium ein Konzept vorgelegt zur Beratung, Betreuung und Aufenthaltsstrukturierung für Asylbewerber und Flüchtlinge, geeignet aber auch für Spätaussiedler und jüdische Zuwanderer, am Standort Friedland der LAB.

Der Innenminister äußerte gegenüber der Zeitung, dass Friedland trotz Wegfall der Integrationskurse Integrationszentrum bleiben solle und derzeit ein Konzept erarbeitet werde, das die Fort-führung der Integration von Spätaussiedlern und einen „Wegweiser Deutschland“ für Asylbewerber beinhalte.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Welche Gründe haben die Landesregierung veranlasst, ein bundesweit beachtetes Erfolgsmodell für Integration zu beenden?

2. Wie soll zukünftig sicher gestellt werden, dass Friedland Integrationszentrum bleibt, welche Maßnahmen sind geplant und welche Mittel stehen dafür im Haushalt zur Verfügung?

3. Wie bewertet die Landesregierung das von den Einrichtungen vorgelegte Konzept zur zukünftigen Arbeit am Standort Friedland der LAB?

gez. Dr. Gabriele Andretta f.d.R.
Ronald Schminke
 

22.06.2011 - Aus für Göttinger Medizinmodellprojekt - Wie geht es weiter?

 

Aus für Göttinger Medizinmodellprojekt - Wie geht es weiter?

 

Im Jahr 2009 schloss die Universitätsmedizin Göttingen (UMG) einen Ausbildungspakt mit dem privaten Krankenhausunternehmen Helios ab.

 

Die Kooperation ermöglichte es Göttinger Medizinstudenten, das letzte Semester ihrer klinischen Ausbildung an den Helios-Kliniken in Berlin-Buch, Berlin-Zehlendorf und Bad Saarow zu absolvieren, zugleich wird die Zahl der zur Verfügung stehenden klinischen Ausbildungsplätze erhöht.

 

Im Göttinger Tageblatt (GT) vom 20. Mai 2011 wurde nun berichtet, dass die Universitätsmedizin die bundesweit einzigartige Ausbildungskooperation beenden musste, da Helios die geforderte Qualität der Lehre nicht habe langfristig sichern können.

Auch die künftige finanzielle Trägerschaft der Ausbildungskooperation sei ungeklärt gewesen. Bisher hatte Helios die Kosten der Ausbildung übernommen.


Zum Hintergrund: In Göttingen gibt es seit vielen Jahren neben Vollstudienplätzen zusätzlich sogenannte Teilstudienplätze (etwa 75 pro Semester), die den Studierenden die Möglichkeit bieten, die ersten vier Semester des Studiums in Göttingen zu absolvieren (vorklinischer Teil), ohne anschließend nach dem Physikum einen Anspruch auf die Fortsetzung der weiteren klinischen Ausbildung zu haben. Um das Medizinstudium beenden zu können, müssen sich die Studierenden auf Teilstudienplätzen einen anderen Studienort mit freien klinischen Kapazitäten suchen.

Diese unbefriedigende Situation ist nicht von der Universität zu verantworten, sondern ein Ergebnis der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte, welche die Universität zur Ausschöpfung der größeren vorklinischen Kapazität verpflichtet.
Nach dem Scheitern der Kooperation mit Helios ist die Universitätsmedizin nun bemüht, neue Kooperationspartner zu finden, um zusätzliche klinische Ausbildungskapazität zu schaffen. Laut Bericht im GT verhandele die UMG jetzt mit der Bremer Klinikholding Gesundheit Nord.Diese verlange für die Ausbildung allerdings eine Zusatzfinanzierung, die von der Universität nicht aufgebracht werden könne. Die Universitätsmedizin hoffe nun, Mittel vom Land aus dem Hochschulpakt zu bekommen.

Ich frage die Landesregierung:
1. In welcher Höhe fallen zusätzliche Kosten pro Ausbildungsplatz durch die angestrebte neue Kooperation mit Bremer Kliniken an?
2. Ist sie bereit, der UMG die Mittel zur Schaffung zusätzlicher Kapazität im klinischen Teil der Ausbildung zur Verfügung zu stellen?
3. Welche Bundesländer sind in welchem Umfang bereit, wegen der doppelten Abiturjahrgänge und des drohenden Ärztemangels zusätzliche Studienplätze in Medizin anzubieten?

18.05.2011 - Vertröstet, vertagt - Das Ende des „Hollywood des wissenschaftlichen Films“

Vertröstet, vertagt - Das Ende des „Hollywoods des wissenschaftlichen Films“

Das 1956 gegründete Göttinger Institut IWF Wissen und Medien gGmbH beherbergt eine der weltweit größten und einzigartigen Sammlungen an wissenschaftlichen Filmen. Zu den kostbaren Schätzen des Instituts gehören Filme berühmter Persönlichkeiten der Wissenschaftsgeschichte, darunter mehrerer Nobelpreisträger (Eigen, von Frisch, Hahn, Heisenberg, Lorenz), zahlreiche Filmveröffentlichungen dieser Autoren wie auch unwiederbringliche Forschungsaufnahmen von vergangenen oder stark bedrohten Völkern und Kulturen.

Die Zukunft dieses wertvollen Archivs ist jedoch ungewiss.


Mit Beschluss der Regierungschefs von Bund und Ländern wurde die gemeinsame Förderung der IWF Wissen und Medien gGmbH als sogenanntes Blaue-Liste-Institut zum 31. Dezember 2007 ein-gestellt. Bis Ende 2010 sollte die IWF abgewickelt werden. Für die Dauer der Abwicklungsphase erhielt Niedersachsen einen finanziellen Ausgleich.

Gleichzeitig verpflichtete sich Niedersachsen als Sitzland, sowohl die Empfehlung des Wissenschaftsrates zur Archivierung und Zugänglichkeit audiovisueller Quellen als auch die Empfehlung des Senats der Leibniz-Gemeinschaft (WGL), sich um die Integration erhaltenswerter Materialien der IWF in eine überregionale Bibliothek zu bemühen, umzusetzen.

Den rund 50 Beschäftigten gegenüber hatte die Landesregierung erklärt, auch zukünftig die Medienkompetenz der IWF und ihrer Mitarbeiter für Niedersachsen nutzen zu wollen. Die IWF am Standort Göttingen sollte deshalb erhalten bleiben.

Gleichzeitig erhielt die Technische Informationsbibliothek (TIB) Hannover den Auftrag, ein Entwick-lungskonzept für den Aufbau eines „Kompetenzzentrums nichttextueller Materialien“ mit einem Medienzentrum am Standort Göttingen zu erstellen.
Von diesen Zusagen hat die Landesregierung keine einzige umgesetzt.

Das von ihr verfolgte Kon-zept, den Medienbestand der IWF mit den für die Verfügbarhaltung der Medien notwendigen Ar-beitsverhältnissen, technischen Anlagen und Gegenständen der Betriebs- und Geschäftsausstat-tung zum 1. Januar 2011 auf die TIB übergehen zu lassen, scheiterte ebenso wie der Aufbau eines Medienzentrums in Göttingen.

Mit Beschluss der Gesellschafter vom Mai 2010 wurden die IWF zum 31. Dezember 2010 aufgelöst und ein Liquidator bestellt. Die Beschäftigten erhielten die Kündigung, und das über 10 000 Werke umfassende Filmarchiv wurde in Kisten verpackt. Selbst nach mittlerweile erfolgter Auflösung der IWF ist immer noch völlig ungeklärt, was mit der weltweit größten und einzigartigen Sammlung wis-senschaftlicher Filme geschehen soll und wer die Rechte an den IWF-Medien bekommt.

Ich frage die Landesregierung:
1. Wo werden die wertvollen Sammlungen archiviert, und wie stellt die Landesregierung sicher, dass die Medien für wissenschaftliche Nutzer zugänglich und verfügbar bleiben?
2. Wer tritt die Rechtsnachfolge der IWF an, an wen werden die Nutzungsrechte an den Medien übertragen und wie stellt die Landesregierung sicher, dass die Sammlung als ganze bestehen bleibt und nicht kannibalisiert wird?
3. Wie viele der ehemaligen Beschäftigten des IWF hat die Landesregierung in ein neues Be-schäftigungsverhältnis im Landesdienst vermittelt?
 

06.04.2011 - Wie können Barrieren für Fachhochschulabsolventen auf dem Weg vom Master zum Doktor abgebaut werden?

Abgeordnete Dr. Gabriele Andretta, Daniela Behrens, Wolfgang Jüttner, Dr. Silke Lesemann, Matthias Möhle, Jutta Rübke und Wolfgang Wulf (SPD)

Wie können Barrieren für Fachhochschulabsolventen auf dem Weg vom Master zum Doktor abgebaut werden?

Nach dem Niedersächsischen Hochschulgesetz ist das Promotionsrecht den Universitäten und gleichgestellten Hochschulen vorbehalten.

Fachhochschulen dürfen keine Promotionen durchführen, sodass Fachhochschulabsolventen, die promovieren wollen, von einer Universität als Doktorand aufgenommen werden müssen.

Trotz der Verpflichtung von Universitäten, mit Fachhochschulen zu kooperieren und gemeinsame Promotionsverfahren durchzuführen, kommt es in der Praxis oft zu Diskriminierungen von Fachhochschulabsolventen bei der Suche nach einem Promotionsplatz.

Deshalb wird zunehmend die Forderung laut, Fachhochschulen nicht weiter generell das Promotionsrecht zu verweigern und an forschungsstarken Fachbereichen Promotionen zuzulassen. So könnten nicht nur den eigenen Absolventen von Masterstudiengängen Entwicklungsperspektiven eröffnet werden, sondern das wäre auch für Universitätsabsolventen attraktiv, die zu einem anwendungsorientierten Thema promovieren wollen.

Wir fragen die Landesregierung:
1. Wie hat sich die Zahl der Promotionen von Fachhochschulabsolventen an Niedersachsens Hochschulen in den Jahren 2005 bis heute entwickelt (differenziert nach Universitäten und Studiengängen)?
2. Wie beurteilen die Landesregierung und die einzelnen Fachhochschulen die Bereitschaft der Universitäten, bei Promotionen zu kooperieren? Welche Probleme sind bekannt?
3. Wie bewertet sie die Forderung von Fachhochschulen, an forschungsstarken Fachbereichen Promotionsprogramme zuzulassen?

09.03.2011 - Vincit Veritas - Die Wahrheit siegt? Gehört das deutsche Promotionsverfahren auf den Prüfstand?

Abgeordnete Dr. Gabriele Andretta, Daniela Behrens, Dr. Silke Lesemann, Matthias Möhle, Jutta Rübke, Wolfgang Jüttner und Wolfgang Wulf (SPD)


Vincit Veritas - Die Wahrheit siegt? Gehört das deutsche Promotionsverfahren auf den Prüfstand?

In der Plagiatsaffäre um die Dissertation des ehemaligen Verteidigungsministers Freiherr zu Guttenberg geht es nicht nur um die Frage der Glaubwürdigkeit von Politik und die Aufkündigung der Gültigkeit von universellen Werten wie Ehrlichkeit, Wahrhaftigkeit, Verantwortung für politisches Handeln durch führende Politiker.
Auch die Qualität eines Wissenschaftsbetriebes, der eine gute wissenschaftliche Praxis nicht sicherstellen und Versagen von betreuenden Professoren und begutachtenden Universitätsgremien nicht verhindern kann, ist in den Fokus gerückt.

Dass es sich bei dem Fall zu Guttenberg nicht um einen Einzelfall handelt, zeigt die im Jahre 2009 erfolgte Aberkennung des Doktortitels durch die juristische Fakultät der Universität Göttingen in einem ähnlichen Fall.

Der CDU-Politiker und ehemalige Büroleiter des niedersächsischen Sozialministeriums Andreas Kasper schloss 2004 an der Universität Göttingen seine Dissertation über Sozialsponsering ab.

Jahre später kam heraus, dass er sich in elf Fällen fremder Quellen bediente, ohne diese zu kennzeichnen. Die Universität Göttingen erkannte den Titel ab, und Andreas Kasper wurde rechtskräftig wegen Verstoßes gegen das Urheberrechtsgesetz verurteilt.

Inzwischen werden von Wissenschaftlern mehr Kontrolle und Qualitätssicherung im deutschen Wissenschaftsbetrieb gefordert.

Nach dem Vorbild des angloamerikanischen Wissenschaftssystems wird vorgeschlagen, externe, unabhängige Dissertationsbegutachter in Prüfungsverfahren einzubeziehen. Ergänzend dazu sollten sich Wissenschaftsverlage verpflichten, Blindbegutachtungsprozesse durchzuführen.

Wir fragen die Landesregierung:
1. Wie bewertet sie die Plagiatsaffäre Guttenberg in ihrer Auswirkung auf die Reputation des Wissenschaftsbetriebes?
2. Hält sie die Kontrolle zur Sicherstellung einer guten wissenschaftlichen Praxis an den nieder-sächsischen Universitäten für ausreichend? Wenn nicht, wo sieht sie Handlungsbedarf?
3. Wie bewertet sie die Vorschläge zur Reform des Promotionsverfahrens nach angloamerikanischem Vorbild?

09.02.2011 - Wann schreibt Ministerin Wanka die offenen Professuren an der Hochschule Emden/Leer aus?

Abgeordnete Dr. Gabriele Andretta, Hans-Dieter Haase, Johanne Modder und Wiard Siebels (SPD)

Wann schreibt Ministerin Wanka die offenen Professuren an der Hochschule Emden/Leer aus?

In der Emder Zeitung vom 11. Januar 2011 wird erneut über die weitere Verzögerung bei der Freigabe von freien Professuren an der Hochschule Emden/Leer berichtet. Dazu heißt es in dem Artikel: „ Als mühsam, schwierig und teilweise enttäuschend bezeichnen die Dekane der drei Fachbereiche an der Emder Hochschule die derzeitigen Verhandlungen mit dem Wissenschaftsministerium um Professorenstellen. (…) Im Fachbereich Technik ist zwar eine Stelle besetzt worden, drei weitere sind in Arbeit, aber bei einem guten Dutzend weiterer der rund 60 Stellen hat sich noch nichts Wesentliches getan. (…) Von den fehlenden Genehmigungen des Ministeriums seien auch Studiengänge betroffen, die nicht grundsätzlich verändert werden sollen. (…)“


Wir fragen die Landesregierung:

 

1. Wie begründet sie im Einzelnen die Nichtfreigabe der von der Hochschule zur Besetzung beantragten Professorenstellen?
2. Wie beurteilt sie die Auswirkungen der nicht besetzten Professuren auf das Lehrangebot und die Forschungsaktivitäten der Hochschule?
3. Wann kann die Hochschule mit einer Freigabe der Professorenstellen durch Ministerin Wanka rechnen?

09.02.2011 - Wie viele Hochschulberechtigte in Niedersachsen entscheiden sich gegen ein Studium?

bgeordnete Dr. Gabriele Andretta, Daniela Behrens, Dr. Silke Lesemann, Matthias Möhle, Jutta Rübke, Wolfgang Jüttner und Wolfgang Wulf (SPD)

Wie viele Hochschulberechtigte in Niedersachsen entscheiden sich gegen ein Studium?

Bereits jetzt spüren Unternehmen in Niedersachsen in vielen Branchen, wie z. B. in der Automobil- und Metallindustrie, einen gravierenden Fachkräftemangel, insbesondere bei der Besetzung hoch qualifizierter Arbeitsplätze. Eine Ursache ist, dass es der Landesregierung nicht gelingt, Potenziale im eigenen Land besser auszuschöpfen. Niedersachsen weist im Bundesvergleich eine unterdurchschnittliche Studierquote auf und ist das Land mit den meisten Abwanderungen seiner Abiturienten.

 

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie hat sich die Studienanfängerquote in Niedersachsen im Vergleich der Bundesländer seit dem Jahr 2000 entwickelt?
2. Wie viele junge Menschen mit Hochschulreife in Niedersachsen entscheiden sich gegen ein Studium, differenziert nach Absolventen mit Abitur und Fachhochschulreife sowie Geschlecht?
3. Wie hat sich der Wanderungssaldo im Ländervergleich seit dem Jahr 2000 entwickelt?

 

12.01.2011 - Weiter „Zulassungschaos“ an Niedersachsens Hochschulen?

Abgeordnete Dr. Gabriele Andretta, Daniela Behrens, Wolfgang Jüttner, Dr. Silke Lesemann, Matthias Möhle, Jutta Rübke und Wolfgang Wulf (SPD)

Weiter „Zulassungschaos“ an Niedersachsens Hochschulen?

Bund und Länder haben versprochen, dass ab Herbst 2011 mit der Einführung eines bundesweit koordinierten „dialogorientierten“ Bewerbungssystems das alljährliche „Zulassungschaos“ an den Hochschulen beendet wird. In der Vergangenheit hatte die Praxis der Mehrfachbewerbungen und -zulassungen an verschiedenen Hochschulen dazu geführt, dass trotz aufwändiger Nachrückverfahren am Ende begehrte Studienplätze in NC-Fächern unbesetzt blieben.

Der für April geplante Start des neuen Programms ist jetzt vom Stiftungsrat der Stiftung hochschulstart.de - Nachfolgeorganisation der Dortmunder Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) - gestoppt worden. Zwar soll ab Herbst ein Datenabgleich durchgeführt werden, nicht aber die angestrebte zentrale Überprüfung von Bewerberunterlagen. Laut der Süddeutschen Zeitung vom 5. Januar 2011 ist der Auslöser des Stopps der Streit zwischen Ländern und Hochschulen über die laufenden Kosten für das neue Verfahren. Die Länder wollen die Hochschulen für die Vermittlung zahlen lassen, die dazu aber aufgrund ursprünglicher Zusagen zur Kostenfreiheit der Teilnahme an dem neuen System nicht bereit seien. Der hierzu abgeschlossene Länderstaatsvertrag über die Stiftung hochschulstart.de sieht keine Teilnahmeverpflichtung der einzelnen Hochschule vor.

 

Wir fragen die Landesregierung:


1. Wie stellt sie sicher, dass alle niedersächsischen Hochschulen am neuen zentralen Zulassungssystem teilnehmen?
2. Mit welchen Kosten müssen die Hochschulen rechnen, und werden diese vom Land übernommen?
3. Wie viele Studienplätze in zulassungsbeschränkten Studiengängen konnten an Niedersachsens Hochschulen auch im Wintersemester 2010/2011 trotz Nachrückverfahren nicht besetzt werden?

03.11.2010 - Für doppelte Abiturjahrgänge nur halbe Chancen auf einen Medizinstudienplatz?

Abgeordnete Dr. Gabriele Andretta, Daniela Behrens, Wolfgang Jüttner, Dr. Silke Lesemann, Matthias Möhle, Jutta Rübke und Wolfgang Wulf (SPD)


Für doppelte Abiturjahrgänge nur halbe Chancen auf einen Medizinstudienplatz?

Um den Abiturienten der doppelten Abiturjahrgänge gleiche Zugangschancen auch für Medizinstudienplätze zu sichern, hat die Kultusministerkonferenz am 27. Mai 2010 beschlossen, Verhandlungen mit dem Bund über die Auflage eines gemeinsamen Sonderprogramms zum befristeten Ausbau der Aufnahmekapazitäten in der Humanmedizin in den Jahren 2011 bis 2016 aufzunehmen. Das Sonderprogramm soll hälftig vom Bund und den sich beteiligenden Ländern finanziert werden. Die Entscheidung über die Teilnahme an dem Sonderprogramm ist den Ländern freigestellt. Während Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen bereits signalisiert haben, Verantwortung für die doppelten Abiturjahrgänge zu übernehmen, und den Anteil der Medizinstudienplätze erhöhen wollen, hat sich Wissenschaftsministerin Wanka bereits vor Beginn der Verhandlungen gegen die Teilnahme Niedersachsens an diesem Sonderprogramm ausgesprochen.

Nachweislich des Stenografischen Berichts über die 85. Plenarsitzung am 7. Oktober 2010 begründet Ministerin Wanka die Ablehnung mit noch freien Medizinstudienplätzen in den neuen Bundesländern, sodass es keinen Bedarf an zusätzlichen Studienplätzen gebe. Als weiteres Argument führt sie an, dass eine Kapazitätserhöhung auch gar nicht möglich sei, „weil die Zahl der Patienten der begrenzende Faktor ist und wir diese nicht erhöhen können.“ Die Medizinische Fakultät an der Universität Göttingen erklärt sich dagegen bereit, die Zahl der Medizinstudienplätze im Wintersemester 2011/2012 aufzustocken, und setzt sich dafür ein, dass Studierende den praktischen Teil ihrer Ausbildung teilweise auch an anderen Krankenhäusern absolvieren können. So könnte die Zahl der Studienplätze von jetzt 140 Studienanfängern auf 210 steigen. Der Dekan der Fakultät begründet die Initiative zum Ausbau der Kapazität mit der Sorge: „Wenn wir nichts unternehmen, wird der Numerus clausus durch die Decke schießen, und es werden nur noch Bewerber mit einem Durchschnitt von 1,0 einen Platz erhalten“ (siehe Bericht in der HAZ vom 8. Oktober 2010).

 

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie viele Studienplätze in Humanmedizin an welchen medizinischen Fakultäten in den neuen Bundesländern konnten in den vergangenen Semestern mangels Nachfrage nicht besetzt werden?
2. Wie hoch sind der derzeitige Numerus clausus und die Zahl der Bewerber auf einen Studienplatz in Humanmedizin bundesweit und in Niedersachsen?
3. Wie bewertet die Landesregierung den Vorstoß des Dekans der Medizinischen Fakultät an der Universität Göttingen? Teilt sie dessen Sorge, dass sich die Zugangschancen auf einen Medizinstudienplatz durch die doppelten Abiturjahrgänge und die Aussetzung des Wehrdienstes deutlich verschlechtern werden?

29.09.2010 - Ungleicher Lohn für gleiche Leistung - Was unternimmt die Landesregierung gegen die Benachteiligung von Landesforschungseinrichtungen in der Projektförderung des Bundes?

Abgeordnete Dr. Gabriele Andretta, Daniela Behrens, Wolfgang Jüttner, Dr. Silke Lesemann, Matthias Möhle, Jutta Rübke, Ulrich Watermann und Wolfgang Wulf (SPD)


Ungleicher Lohn für gleiche Leistung - Was unternimmt die Landesregierung gegen die Benachteiligung von Landesforschungseinrichtungen in der Projektförderung des Bundes?

Das Land Niedersachsen fördert regionale außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, die u. a. praxisnahe Forschungsvorhaben durchführen. Zurzeit erhalten zehn Forschungsinstitute (ISFH GmbH Hameln-Emmerthal, SOFI e. V. Göttingen, LLG Göttingen e. V., OFFIS e. V. Oldenburg, IÖB GmbH Oldenburg, BWG Braunschweig, N-transfer GmbH Hannover, CUTEC GmbH Clausthal-Zellerfeld, AdW Göttingen, KFN e. V. Hannover) eine institutionelle Landesförderung. Das Fördervolumen für die Forschungsinstitute beträgt - seit vielen Jahren nahezu unverändert - rund 15 Millionen Euro. Die Förderung dient der institutionellen Grundfinanzierung der Institute, der größere Anteil der Finanzierung erfolgt durch Drittmitteleinwerbung (Ausnahme IÖB GmbH, AdW Göttingen und KFN e. V. Hannover). Ein wichtiger Drittmittelgeber in der Forschung ist der Bund, der neben der Förderung von Grundlagenforschung in großem Umfang Projektförderung betreibt. Die Fördergelder werden im Wettbewerbsverfahren vergeben, wobei sich die regionalen Forschungseinrichtungen im Wettbewerb mit den großen Forschungsorganisationen, allen voran den Fraunhofer-Forschungsinstituten und den Forschungszentren der Helmholtz-Gemeinschaft, behaupten müssen. Gelingt es den regionalen Forschungseinrichtungen, sich im Wettbewerb um Drittmittel durchzusetzen, so erhalten sie anschließend im Vergleich zu den Bundeseinrichtungen für die gleiche Forschungsleistung eine geringere Förderung. Während zum Beispiel den Helmholtz- und Fraunhofer-Forschungseinrichtungen eine Projektförderung auf Vollkostenbasis gewährt wird, erhalten die Forschungsinstitute des Landes nur einen geringen Overhead-Aufschlag, der nicht kostendeckend ist.

Diese unterschiedliche Förderpraxis des Bundes führt zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen unter den Instituten, welche das weitere Wachstum in Qualität und Quantität der regionalen Forschungseinrichtungen stark behindern. Gerade angesichts der wachsenden Forschungsetats des Bundes muss es das Interesse des Landes sein, im Fördermodus des Bundes eine Gleichberechtigung der regional geförderten Forschungseinrichtungen mit den Bundeseinrichtungen herzustellen.

 

Wir fragen die Landesregierung:

1. Welche konkreten Unterschiede bestehen im Fördermodus des Bundes, je nachdem, ob es sich um das Projekt einer Landesforschungseinrichtung oder einer Bundeseinrichtung handelt?
2. Wie beurteilt die Landesregierung die Auswirkungen der nachteiligen Wettbewerbsbedingungen für die niedersächsischen Landesforschungseinrichtungen?
3. Welche Initiativen hat die Landesregierung bereits ergriffen bzw. wird sie ergreifen, um die Gleichberechtigung der Landesforschungseinrichtungen mit den Bundeseinrichtungen herzustellen?

01.09.2010 - Warum müssen ausländische Studierende an der Leibniz Universität Hannover für Sprachkurse extra bezahlen?

Abgeordnete Dr. Gabriele Andretta, Daniela Behrens, Wolfgang Jüttner, Dr. Silke Lesemann, Matthias Möhle, Jutta Rübke und Wolfgang Wulf (SPD)

Warum müssen ausländische Studierende an der Leibniz Universität Hannover für Sprachkurse extra bezahlen?

Am Fachsprachenzentrum der Leibniz Universität Hannover müssen ausländische ERASMUS-Studierende für studienvorbereitende Kurse (jeweils im März und September) Gebühren bezahlen. Zudem gibt es Informationen darüber, dass weitere semesterbegleitende Kurse in Planung sind, für die ab dem Wintersemester 2010/2011 zusätzliche Gebühren erhoben werden sollen.

Wir fragen die Landesregierung:


1. Wie bewertet die Landesregierung die Tatsache, dass ausländische ERASMUS-Studierende für studienvorbereitende Kurse zusätzlich zu den Studiengebühren Gebühren bezahlen müssen?
2. Stimmt es, dass für das Wintersemester 2010/2011 weitere gebührenpflichtige Kurse in Planung sind? Wenn ja, um welche Kurse handelt es sich?
3. Ist es übliche Praxis an den niedersächsischen Hochschulen, Gebühren für Sprachkurse zu erheben? Wenn ja, an welchen Hochschulen?

 

 
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