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Reden

Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 – Wissenschaft (08.12.11)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bildungs- und Forschungshaushalte sind ein wichtiger Gradmesser für die Zukunftsfähigkeit eines Landes. Kannte der Haushalt bei Ihrem Vorgänger, Frau Wanka, nur eine Richtung, nämlich nach unten, haben Sie einen Hochschulhaushalt mit einem Aufwuchs vorgelegt. Das ist erst einmal positiv, und wir erkennen Ihr Bemühen an.
(Beifall bei der SPD, bei der CDU und bei der FDP)

Wir erkennen es an, auch wenn der Aufwuchs im Wesentlichen aus Bund-Länder-Programmen wie dem Hochschulpakt oder der Exzellenzinitiative resultiert und sozusagen ein Abstaubertor ist. Doch das Land übernimmt die Kofinanzierung, und das begrüßen wir.
Zur Wahrheit, liebe Kolleginnen und Kollegen, gehört aber auch, dass es der Initiative und der Investitionsbereitschaft des Bundes zu verdanken ist, dass die gemeinsamen Hochschulprogramme auf den Weg gebracht wurden - übrigens maßgeblich auch Dank der SPD, die diese Projekte gegen den damaligen Widerstand der CDU-Landesfürsten durchsetzen musste.
(Beifall bei der SPD)

Jeder hier weiß: Ohne diese Programme sähe es finster an den Hochschulen aus. Denn was uns ohne die Hilfe des Bundes blühen kann, das mussten die Hochschulen in den ersten Jahren dieser Landesregierung bitter und unvergesslich erfahren. Mit einem radikalen Kürzungsprogramm wurden die Hochschulen gezwungen, dem Finanzminister Hunderte von Wissenschaftlerstellen abzuliefern. Seltene Orchideenfächer verschwanden für immer aus unseren Universitäten. Fachhochschulstandorte wurden dichtgemacht. Tausende von Studienplätzen wurden vernichtet, die jetzt mithilfe des Bundes mühsam wieder aufgebaut werden müssen.

Meine Damen und Herren, keine Regierung in der Geschichte des Landes hat den Hochschulen jemals so geschadet wie diese Landesregierung.
(Lebhafter Beifall bei der SPD - Jörg Hillmer [CDU]: So ein Quatsch! - Karl-Heinz Klare [CDU]: Ich hatte schon gedacht, Sie wollten etwas Nettes sagen!)

Frau Wanka, deshalb gibt es überhaupt keinen Anlass dafür, mit dem Finger, wie Sie es gerne tun, auf andere Bundesländer zu zeigen, die in den Betreuungsrelationen vielleicht etwas schlechter abschneiden als Niedersachsen. Denn während Niedersachsen jahrelang auf der Bremse stand und mit hohen NCs Studierendenströme abwehrte, haben andere Bundesländer Gas gegeben, ihre Hochschulen ausgebaut und somit auch Tausenden von jungen Niedersachsen ein Studium ermöglicht. Dafür schulden wir diesen Bundesländern erst einmal Dank.
(Beifall bei der SPD und Zustimmung bei den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, gerade der Hochschul- und Forschungsetat zeigt, wie wichtig das Geld aus Berlin ist. Er macht gleichzeitig deutlich, wie wenig tragfähig die gegenwärtige Lastenverteilung zwischen Bund und Ländern in der Bildungsfinanzierung ist. Deshalb wollen wir, die SPD-Fraktion, das Kooperationsverbot bei der Bildung aufheben.
(Beifall bei der SPD und Zustimmung bei den GRÜNEN)

Wie Sie wissen, hat meine Fraktion bereits einen Antrag dazu eingebracht.

Frau Schavan will das übrigens auch. Allerdings hat sie dafür in der CDU noch viel Überzeugungsarbeit zu leisten. Dass sich die FDP mit ihrem Parteitagsbeschluss aus der Diskussion abgemeldet hat, ist zwar schade, aber angesichts der Bedeutungslosigkeit der FDP, Herr Zielke, zu verschmerzen.
(Beifall bei der SPD)

Wichtige bildungspolitische Projekte wie der Ausbau der Kinderbetreuung, der Ausbau der Ganztagsschulen, der Ausbau der Hochschulen und bessere Studienbedingungen können nur in Angriff genommen werden, wenn Bund und Länder gemeinsam anpacken. Mit Blick auf die Schuldenbremse gilt das erst recht. Bleibt das Kooperationsverbot, droht die Schuldenbremse für Niedersachsen zur Bildungsbremse zu werden. Das müssen wir gemeinsam verhindern.
(Beifall bei der SPD)

Haushalte müssen sich an den zu bewältigenden Herausforderungen messen lassen, Stichwort „Fachkräftemangel“.

Wir haben dieser Tage eine Statistik erhalten, die besagt, dass erstmals in diesem Jahr in Deutschland die Rekordmarke von mehr als 500 000 Erstsemesterstudierenden durchbrochen wurde. Im Vergleich zum Vorjahr 2010 stieg die Zahl der Erstsemesterstudierenden bundesweit um 16 %, in Niedersachsen dank doppeltem Abiturjahrgang um 19 %. Das begrüßen wir. Wir erkennen an, dass die Bereitstellung von zusätzlichen Studienplätzen in den letzten Wochen und Monaten ein Kraftakt für die Hochschulen und Universitäten war. Sie haben Enormes geleistet. Dafür von dieser Stelle unseren herzlichen Dank!
(Lebhafter Beifall bei der SPD)

Ein Zuwachs von 19 % in Niedersachsen. Das ist eine beeindruckende Zahl - auf den ersten Blick. Denn wir fragen: Warum hat Bayern, das ebenso wie Niedersachsen einen doppelten Abiturjahrgang hat, ein Plus von 32 %? Warum hat unser Nachbarland NRW ohne doppelten Abiturjahrgang der kommt erst 2013 einen Zuwachs von 22,3 %? Warum vermelden die Universitäten Münster und Bielefeld oder die Gesamthochschule Kassel historische Höchststände bei den Studierendenzahlen, während der doppelte Abiturjahrgang an Hildesheim, Oldenburg, Vechta oder Emden bisher offenbar komplett vorbeigegangen ist?
(Minister Hartmut Möllring [CDU]: Das stimmt doch gar nicht!)

- Das stimmt nicht? Ich gebe Ihnen gleich die Statistik aus dem Hause. Da können Sie das nachprüfen. Nun, die Antworten liegen auf der Hand.
(Zurufe von der CDU)

- Das macht Sie jetzt nervös, aber das sind die Zahlen. Die kann ich auch nicht ändern.
(Lebhafter Beifall bei der SPD)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Antworten liegen auf der Hand: Niedersachsen hat trotz Hochschulpakt zu wenig Studienplätze. Bei der Zahl der zulassungsbeschränkten Studienplätze liegt Niedersachsen bundesweit seit Jahren ganz vorn. Sind an Universitäten mittlerweile drei von fünf Studienplätzen zulassungsbeschränkt, sind es an Fachhochschulen inzwischen schon mehr als neun von zehn Studienplätzen. Die NC-Quote liegt bei über 90 %. Das bedeutet: Tausende von Studienbewerbern gehen bei der Suche nach einem Studienplatz in Niedersachsen leer aus, obwohl wir dringend mehr akademischen Nachwuchs brauchen.
(Beifall bei der SPD)

Schon jetzt steht fest, der Hochschulpakt II wird nicht reichen. Bis 2015 sollen bundesweit 336 000 zusätzliche Studienplätze geschaffen werden. Die Hochschulrektorenkonferenz mahnt schon seit Langem, dass mindestens 500 000 Studienplätze benötigt werden. Die SPD-Bundestagsfraktion hat dazu einen Antrag eingebracht. Sie fordert, den Hochschulpakt 2020 bundesseitig aufzustocken, um zusätzliche Studienplätze zu finanzieren. Wir unterstützen diesen Antrag ausdrücklich.
(Zustimmung bei der SPD)

Wir tun dies, weil gerade in Niedersachsen der Nachholbedarf an akademischem Nachwuchs groß ist. Während es anderen Bundesländern in den letzten Jahren gelungen ist, ihre Studierquoten kontinuierlich zu steigern, gehört Niedersachsen inzwischen bundesweit zu den Schlusslichtern und dümpelt seit Jahren bei 30 %. Zwar ist es gelungen, auch in Niedersachsen mehr junge Menschen zum Abitur zu führen. Auch die Studierneigung hat deutlich zugenommen. Doch angekommen an Niedersachsens Hochschulen sind die jungen Menschen nicht. Kein Wunder! Mittlerweile studiert jeder zweite niedersächsische Abiturient in einem anderen Bundesland und bleibt nach dem Studium meist gleich dort. „Klebeeffekt“ nennen das die Arbeitsmarkforscher.

Wir und übrigens auch die niedersächsische Wirtschaft, Herr Bode, nehmen die Abwanderung sehr ernst.
(Ronald Schminke [SPD]: Der ist gar nicht da! - Ulrich Watermann [SPD]: Er muss sich erholen!)

Niedersachsen ist das Land, das bei den Studierenden den mit Abstand höchsten negativen Wanderungssaldo aufweist. Zuletzt haben wir über 33 000 mehr junge kluge Köpfe das Land verlassen sehen, als zu uns gekommen sind. Die Experten nennen das „Braindrain“ oder auf Deutsch „Abfluss von Intelligenz“.

Wir fragen die Landesregierung: Wann wollen Sie endlich anfangen, etwas dagegen zu tun? Wie lange wollen Sie noch an Studiengebühren festhalten, die ein klarer Wettbewerbsnachteil für den Hochschul- und Wissenschaftsstandort Niedersachsen sind?
(Lebhafter Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, mit dem Ausstieg von Hessen, dem Saarland, Nordrhein-Westfalen und jetzt auch Baden-Württemberg und Hamburg ist jedem klar: Studiengebühren sind in Deutschland längst ein Auslaufmodell. Wir fragen uns, wie lange Sie der Entwicklung noch hinterherlaufen wollen.
(Beifall bei der SPD)

Spätestens, wenn die letzten geburtenstarken Jahrgänge die Hochschulen verlassen haben, werden die Länder um Studierende konkurrieren. Nur die Länder, denen es gelingt, ihre Bildungspotenziale auszuschöpfen und die soziale Öffnung ihrer Hochschulen voranzutreiben, werden im Wettbewerb erfolgreich sein. Bildungsbarrieren müssen abgebaut und dürfen nicht mit Studiengebühren verfestigt oder erhöht werden. Deshalb werden wir Studiengebühren abschaffen und uns für den Ausbau des BAföG einsetzen.
(Beifall bei der SPD)

Das BAföG stellt sicher, dass mehr junge Menschen aus Familien mit geringen und durchschnittlichen Einkommen die Chance bekommen, ein Studium aufzunehmen. Elitestipendien für wenige sind dazu keine Alternative.
Das hätte man übrigens nicht eindrucksvoller belegen können, als Sie, Frau Ministerin, es mit Ihrer Pressekonferenz vergangene Woche getan haben. Dort haben Sie jubelnd verkündet, dass sage und schreibe 552 Studenten nun in den Genuss eines Deutschlandstipendiums kommen.
(Daniela Behrens [SPD]: Doch so viele!)

Meine Damen und Herren, das ist die homöopathische Zahl von 0,36 % der Studierenden in Niedersachsen. Und dann, Frau Ministerin, behaupten Sie allen Ernstes, dass das Deutschlandstipendium eine weitere wichtige Säule der Studienfinanzierung neben dem BAföG sei! Zum Vergleich: Das BAföG erreicht in Niedersachsen über 38 % der Studierenden. Wie peinlich ist diese Aussage, Frau Ministerin!
(Beifall bei der SPD und bei der LINKEN)

Da das Deutschlandstipendium unabhängig vom Einkommen der Eltern gezahlt wird, wird kein einziger zusätzlicher junger Mensch für ein Studium gewonnen. Genau darum muss es uns aber gehen.

Lassen Sie mich deshalb am Schluss noch etwas zur Offenen Hochschule sagen. Es besteht ein breiter Konsens in diesem Hause, dass wir unsere Hochschulen für beruflich Qualifizierte öffnen und die Hochschulen dabei unterstützen wollen, passende Studienangebote und Anrechnungsverfahren zu entwickeln.

Nicht nachvollziehen können wir allerdings die Entscheidung des Ministeriums, die Aufgabe der Koordinierung der gegenseitigen Anerkennung nach Gutsherrenart offenbar einer einzelnen Einrichtung für Erwachsenenbildung zuschieben zu wollen, nämlich dem Bildungswerk der Niedersächsischen Wirtschaft. Wir brauchen aber eine Lösung, die sicherstellt, dass an der Erarbeitung von Anerkennungskriterien Hochschulen, Wirtschaft, Erwachsenenbildung und Gewerkschaften gleichermaßen beteiligt werden.

Wir werden über dieses Thema hier im Landtag diskutieren und hoffen sehr, dass Sie das gute, bewährte Prinzip des Pluralismus in der Erwachsenenbildung hier nicht aufkündigen werden.
(Beifall bei der SPD, bei den GRÜNEN und bei der LINKEN)

Meine Damen und Herren, ich fasse zusammen: Bei aller Freude über ausbleibende Kürzungen im Hochschuletat - ein Aufbruch in eine Wissensgesellschaft ist mit diesem Haushalt nicht zu organisieren.

Die SPD hat auf ihrem Bundesparteitag einen Pakt für Bildung und Entschuldung beschlossen, der zusätzlich 20 Milliarden Euro für die Bildung mobilisieren wird, davon 10 Milliarden Euro für die Länder. Ja, meine Damen und Herren, auch mit Steuererhöhungen! Wir halten das aber nicht nur für gerechtfertigt, sondern auch für gerecht; denn es geht um die Finanzierung von Zukunftschancen junger Menschen.
(Starker, anhaltender Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften (28. 06.11)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf will die Landesregierung zwar Minderjährige von der Zahlung von Studiengebühren befreien. Alle anderen sollen aber weiter abkassiert werden. Dabei pfeifen es die Spatzen schon längst überall von den Dächern: Studiengebühren sind ein Auslaufmodell. Ihre Einführung ist in Deutschland gescheitert. Studiengebühren finden keine gesellschaftliche Akzeptanz, sondern sind überall auf dem Rückzug. Wir sagen: Das ist auch gut so.
(Beifall bei der SPD)

Hessen, das Saarland, Nordrhein-Westfalen, Hamburg und jetzt auch Baden-Württemberg - überall werden die Studiengebühren wieder abgeschafft. In den neuen Bundesländern wurden sie nie eingeführt; auch von Ihnen nicht, Frau Wanka. Zukünftig wird nur noch in Bayern und Niedersachsen abkassiert. Wir sagen: Statt die Zeichen der Zeit zu erkennen und die Studiengebühren auch bei uns abzuschaffen, macht es keinen Sinn, Niedersachsen als Gebühreninsel bestehen zu lassen, und zwar zu Lasten der Zukunftsfähigkeit des Landes und zu Lasten der Bildungschancen unserer Landeskinder.

(Christian Dürr [FDP]: Das ist objektiv falsch!)

- Wissen Sie, warum das nicht falsch ist? - Während die Landeskinder in unseren benachbarten Bundesländern gebührenfrei studieren können, müssen unsere niedersächsischen Landeskinder im Jahr 1 000 Euro Strafgebühr bezahlen, wenn sie im eigenen Land studieren wollen. 1 000 Euro Strafgebühren, wenn sie in ihrer Heimat bleiben wollen!

(Beifall bei der SPD - Christian Dürr [FDP]: Haben Sie eigentlich verstanden, warum? Das betrifft auch die Menschen, die nach Niedersachsen kommen, um hier zu studieren!)

Deshalb darf es nicht wundern, meine Damen und Herren, wenn mittlerweile jede zweite niedersächsische Abiturientin bzw. jeder zweite niedersächsische Abiturient das Weite sucht und in ein anderes Bundesland zum Studieren geht. Viele bleiben dann nach dem Studium gleich dort und stehen dort dem Arbeitsmarkt als hoch qualifizierte Fachkräfte zur Verfügung, Fachkräfte, die auch wir dringend brauchen, Fachkräfte, die uns jetzt schon fehlen.

(Christian Dürr [FDP]: Lesen Sie mal nicht ab, sondern reden Sie vernünftig!)

Aus keinem anderen Bundesland wandern so viele Studierende ab wie aus Niedersachsen. Ich will Ihnen auch zwei Zahlen nennen: Von 2003 bis 2009 hat Niedersachsen 200 000 Studierende mehr an andere Bundesländer abgegeben, als Studierende hierher zugewandert sind.

(Christian Dürr [FDP]: Das war doch vorher genauso! Das war bei Herrn Oppermann sogar noch schlimmer!)

Allein im Jahr 2009 waren es mehr als 33 000 Studierende - ein neuer Negativrekord. Das ist Ihr Negativrekord. Doch dieser Landesregierung scheint dies egal zu sein.
(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, wer so mit der wertvollsten Ressource seines Landes umgeht und weiter auf Abschreckung durch Studiengebühren setzt, der schadet nicht nur dem Hochschulstandort Niedersachsen, sondern auch der Wirtschafts- und Innovationskraft des Landes. Wir bleiben dabei: Studiengebühren sind für Niedersachsen ein Wettbewerbsnachteil.
(Beifall bei der SPD)

Das, meine lieben Kollegen, unterscheidet uns übrigens auch von Bayern. Im Unterschied zu Niedersachsen ist Bayern ein Zuwanderungsland und hat mittlerweile eine Studierquote von fast 40 % erreicht.
(Zuruf von der FDP: Mit Studienbeiträgen!)

Und Niedersachsen? - Seit Jahren dümpeln wir bei 30 %, weit entfernt von der 40 % Marke, die sich diese Landesregierung zum Ziel gesetzt hat. Diesem Ziel sind Sie in acht Jahren kein einzigen Zentimeter nähergekommen. Acht verlorene Jahre für Niedersachsen!
(Beifall bei der SPD)

Darüber, Frau Wanka, können auch Ihre Jubelmeldungen über steigende Studierendenzahlen nicht hinwegtäuschen, die wir ja gleich wieder hören werden. Sie wissen genau, dass die Zunahme der Studienanfängerzahlen im Wesentlichen den geburtenstarken Jahrgängen, welche die Schule verlassen, und der Zunahme der Zahl der Studienberechtigten geschuldet ist. Nicht gestiegen und darauf kommt es an ist dagegen der Anteil der jungen Menschen eines Jahrgangs, die studieren.

Wenn wir einen Blick auf den wachsenden Nachwuchsbedarf gerade im akademischen Bereich werfen, kommt es aber genau darauf an. Deshalb muss es uns besser als bisher gelingen, auch diejenigen zum Studium zu motivieren, die trotz Berechtigung darauf verzichten. Zurzeit tut das immerhin jeder Vierte und in Niedersachsen sogar jeder Dritte. Laut HIS nennen 42 % als Grund für ihren Studienverzicht vor allem die zu erwartenden Studienkosten. Wer verzichtet auf ein Studium? - Das sind nicht die Kinder von Akademikereltern. Das sind die Kinder aus Arbeiter- und Facharbeiterfamilien. Genau das wollen und müssen wir ändern.
(Beifall bei der SPD)

Natürlich wissen wir: Es sind nicht die Studiengebühren allein, die vom Studium abhalten. Doch klar ist auch: Studiengebühren verteuern das Studium. Sie belasten die Studierenden und ihre unterhaltspflichtigen Eltern zusätzlich; denn es sind die Eltern, die die Hauptlast der Studienfinanzierung tragen und auch für die Studiengebühren aufkommen müssen. Für fast 60 % der Studierenden, die die Gebühren bisher bezahlen müssen, zahlten sie die Eltern. Ihre wunderschönen Kredite Frau Lorberg, nehmen Sie das endlich einmal zur Kenntnis will niemand; denn die jungen Menschen wollen nicht mit Schuldenbergen in ihre Zukunft starten.
(Beifall bei der SPD)
Ihre Argumentation in der Gesetzesbegründung, die Eltern minderjähriger Studierender entlasten zu wollen, die anderen aber nicht, ist für uns abenteuerlich. Studiengebühren gehören abgeschafft, und zwar für alle. Wir lehnen daher die Änderungen im NHG als nicht weitgehend genug ab.
(Beifall bei der SPD)

Der Änderung des Niedersächsischen Hochschulzulassungsgesetzes das ist der zweite Teil, den wir heute beraten werden wir zustimmen. Ob die Regelung vor Gericht Bestand haben wird, muss man sehen. Das Zwangskorsett der Kapazitätsverordnung ist bekannt. Wir leben damit seit 30 Jahren. Doch wir wissen auch: Dieses Zwangskorsett ist nicht bürokratischem Regulierungswahn geschuldet, sondern schlicht einem Mangel an Studienplätzen. Solange es nicht genügend Studienplätze gibt, werden wir auch mit der KapVO leben müssen. Klar ist aber auch: Wir brauchen mehr Qualität in der Lehre. Genau dafür sind die zusätzlichen Gelder da. Daher stimmen wir dem zu.
Danke schön.
(Lebhafter Beifall bei der SPD)

Gleiche Zugangschancen für doppelte Abijahrgänge auch für Medizinstudienplätze (19.01.11)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dieses Jahr ist es soweit: Der doppelte Abiturjahrgang verlässt in Niedersachsen die Schulen. Etwa 100 000 Schülerinnen und Schüler werden im Sommer mit ihrem Schulzeugnis in der Hand an die Türen von Ausbildungsbetrieben, Berufsschulen und Hochschulen klopfen, 25000 junge Menschen mehr als sonst.

Meine Damen und Herren, wir freuen uns auf diese jungen Menschen. Angesichts der schon jetzt für viele Unternehmen spürbaren Probleme, Fachkräfte in ausreichender Zahl zu finden, angesichts der im Bundesvergleich viel zu niedrigen Studierquote in Niedersachsen und angesichts der Rekordwerte negativer Wanderungssalden niedersächsischer Studienbewerber bedeutet dieser doppelte Abiturjahrgang eine Riesenchance für Niedersachsen.

Damit es uns aber gelingt, aus dieser Chance etwas zu machen, muss aus dem Abiturientenhoch ein Studierendenhoch werden. Doch die Sorge ist groß, dass die Studienplätze nicht reichen werden, obwohl sich die Hochschulen auf den Ansturm vorbereiten. Sie wollen zum kommenden Wintersemester 6 000 zusätzliche Studienplätze anbieten. Bis 2015 sollen es insgesamt zusätzliche 33 000 Studienplätze werden.

Das ist ein Kraftakt der Hochschulen, der unsere Anerkennung verdient. Doch jeder weiß, dass die Zahl der im Rahmen der Hochschulpakte I und II geschaffenen zusätzlichen Studienplätze nicht ausreicht. Die den Hochschulpakten zugrunde liegenden Prognosen der Studienanfängerzahlen sind längst überholt. Deshalb hat die Präsidentin der Hochschulrektorenkonferenz, Frau Wintermantel, unlängst Alarm geschlagen. Sie fordert, beide Hochschulpakte deutlich aufzustocken. Der Bedarf sei um 45 % höher als angenommen. Zusätzliche Studienplätze seien umso dringlicher, weil die Aussetzung der Wehrpflicht weitere Studierende in die Hochschulen bringe.

Meine Damen und Herren, doch nicht nur die Hochschulen, auch die niedersächsische Wirtschaft ist besorgt. Sie befürchtet, dass bei fehlenden Studienplätzen noch mehr Studierwillige als bisher Niedersachsen den Rücken kehren und die Fachkräftelücke weiter wachsen wird. Wenn sich nichts ändere, müssten niedersächsische Unternehmen in den kommenden Jahren teuere Rückholinitiativen starten, um überhaupt noch qualifizierten Nachwuchs zu finden. Das kann nicht im Interesse des Wirtschaftsstandortes Niedersachsen sein - und erst recht nicht im Interesse der jungen Menschen, die gerne in Niedersachsen studieren wollen.

Meine Damen und Herren, wie wenig diese Landesregierung bereit ist, politische Verantwortung auch für die Folgen des doppelten Abiturjahrganges zu übernehmen, zeigt der Umgang mit unserem Entschließungsantrag. Mit dem doppelten Abijahrgang und der Aussetzung der Wehrpflicht werden sich die Eingangsvoraussetzungen für Medizinstudenten deutlich verschärfen. Einen Studienplatz wird zukünftig nur noch ergattern, wer Traumnoten von 1,0 und besser vorweisen kann. Doch das scheint die Ministerin wenig zu kümmern. In der letzten Landtagsdebatte wurde jeder Handlungsbedarf mit dem Verweis auf angeblich freie Medizinstudienplätze an ostdeutschen Universitäten abgestritten. Als wir dann von Ihnen, Frau Ministerin, wissen wollten, wo die angeblich freien Studienplätze zu finden seien, mussten Sie einräumen, dass es keine gab.

Bundesweit kamen in diesem Wintersemester über 40 000 Bewerber auf 8 600 Studienplätze. Zehntausende gingen leer aus. In Zukunft, meine Damen und Herren, werden es noch mehr sein, wenn wir nicht handeln. Wir brauchen zusätzliche Medizinstudienplätze, und zwar auch und gerade in Niedersachsen.

Denn erstens wurde in den letzten Jahren die Zahl der Studienplätze in Medizin abgebaut. Gab es 2005 in Göttingen und Hannover noch über 600 Studienplätze, waren es zuletzt nur noch 530.

Zweitens hat Niedersachsen mehr Medizin studierende Landeskinder als Medizin Studierende im Land. Das heißt, auch im Fach Medizin gehört Niedersachsen zu den Exportländern und lässt Hamburg, Berlin, Hessen, Schleswig-Holstein und andere für die Ausbildung der eigenen Landeskinder zahlen.

Schließlich und drittens bildet Niedersachsen, gemessen an seiner Einwohnerzahl, zu wenig Ärzte aus. Auf 100 000 Einwohner kommen 5 Medizinstudenten. Im Bundesdurchschnitt sind es nach einer Bundesstatistik doppelt so viele.

Meine Damen und Herren, es gibt also viele gute Argumente für die Schaffung von zusätzlichen Medizinstudienplätzen in Niedersachsen. Die Universität Göttingen wäre dazu auch bereit und hat Wege aufgezeigt, wie eine Aufstockung möglich sei. Doch von Beginn an hat Niedersachsen den Beschluss der KMK, den es übrigens selbst mitgetragen hat, nämlich mit dem Bund Verhandlungen über die Auflage eines gemeinsamen Sonderprogramms zum temporären Ausbau der Aufnahmenkapazitäten in der Humanmedizin aufzunehmen, torpediert.

Meine Damen und Herren, es war eine Entscheidung der Politik, die Schulzeit zu verkürzen. Es war auch eine Entscheidung der Politik, die Wehrpflicht auszusetzen. Die jungen Menschen erwarten nun von uns, dass die Politik auch Verantwortung für ihre Entscheidungen übernimmt.

Für die SPD ist jedenfalls eines klar: Doppelte Abiturjahrgänge dürfen nicht mit halben Chancen abgefertigt werden. Wir fordern gleiche Zugangschancen für doppelte Abiturjahrgänge, auch für Medizinstudienplätze. Deshalb bitte ich Sie, unserem Antrag zuzustimmen.

Zweite Beratung Entwurf des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2011 – Bereich Hochschulpolitik (09.12.10)

Herr Präsident, meine Damen und Herren,

wir beraten heute den ersten Haushalt der neuen Ministerin. Wer hoffte, dass die dunklen Jahre, in denen Stillstand in der Hochschulpolitik herrschte, nun vorbei sein würden, sieht sich beim Blick in den Haushalt eines Besseren belehrt: kein einziger neuer Impuls, keine einzige neue Idee, von Aufbruch keine Spur!

Trotz neuer Herausforderungen bleiben die Hochschuletats eingefroren, das Pflichtprogramm wird auf niedrigem Niveau erledigt, die erneute globale Minderausgabe wird brav beim Finanzminister abgeliefert, Bauinvestitionen werden zusammengestrichen und die Erwachsenenbildung wird geplündert.

Dort wo es im Haushalt Zuwächse gibt, sind sie ausschließlich Bundesprogrammen wie dem Pakt für Forschung und Innovation, der Exzellenzinitiative oder dem Hochschulpakt zu verdanken - Programme, die es alle ohne die SPD nicht gäbe und die gegen den Widerstand von CDU Landesfürsten durchgesetzt werden mussten.

Eigene neue Impulse im Haushalt sucht man dagegen vergebens!

Dabei hätten Sie, Frau Wanka die Chance dazu gehabt. Der öffentliche Druck, mehr in Bildung zu investieren, ist angesichts der demografischen Entwicklung und der drohenden Fachkräftelücke hoch. Das Ziel, bis zum Jahre 2015 10 Prozent des BIP in Bildung und Forschung zu investieren, hat Niedersachsen mit beschlossen.

Auch beim Thema Studiengebühren hätten Sie als ehemals bekennende Studiengebührengegnerin die Chance zum Ausstieg ergreifen können! Studiengebühren sind doch längst zum Auslaufmodell geworden, in Ostdeutschland wurden sie nie eingeführt, in Westdeutschland werden sie gerade peu a peu wieder abgeschafft. Doch Sie haben es vorgezogen, Frau Wanka, mit dem Wechsel über die Landesgrenze auch Ihre Meinung zu wechseln. Schnell ging das bei Ihnen!

Meine Damen und Herren,

auch beim Thema Studienplätze hat diese Landesregierung die Zeichen der Zeit nicht erkannt: Sie bejubelt die steigenden Studienanfängerzahlen und die steigende Studierneigung. Das ist toll, keine Frage. Doch das bedeutet auch Verantwortung. Schon jetzt zeichnet sich ab, dass die Studienplätze trotz Hochschulpakt nicht reichen werden - die alten KMK-Prognosen sind längst überholt. Die HRK fordert, dass Bund und Länder deutlich mehr Studienplätze, als im Hochschulpakt vereinbart, bereit stellen müssen. Auch in den harten NC-Fächern.

Wir fragen: Wo ist Ihr Beitrag, Frau Wanka?

Was haben wir von Ihnen dazu gehört? Außer Selbstbeweihräucherung wenig!

In der Debatte um die dringend benötigten zusätzlichen Medizinstudienplätze haben Sie die jungen Menschen auf die ostdeutschen Universitäten verwiesen, wo freie Studienplätze auf sie warten würden. Als wir dann von Ihnen wissen wollten, wo denn genau die freien Studienplätze zu finden seien, mussten Sie kleinlaut einräumen, dass es keinen einzigen gab. Bundesweit kamen in diesem Wintersemester über 40.000 Bewerber auf 8.600 Studienplätze. Lediglich im Nachrückverfahren konnten an der Universität Jena ganze 6 Studienplätze vergeben werden. Zehntausende gingen leer aus.

Ich finde, als Ministerin sollte man etwas sorgsamer mit der Wahrheit umgehen!

Nächstes Thema: Das Aussetzen der Wehrpflicht, von der Bundesregierung zum Juli 2011 beschlossen. Alle wissen, da kommen natürlich mehr Bewerberinnen und Bewerber auf die Hochschulen zu. Nach den Angaben der Länder werden 60.000 zusätzliche Studienplätze benötigt, in Niedersachsen werden es 5000 bis 6000 zusätzliche Studienplätze sein.

Wie treffen Sie für den Ansturm Vorsorge, Frau Ministerin?

Bisher haben wir noch nichts Konkretes gehört. Statt dessen: Beschwichtigen, Vertrösten, Vertagen! Wir nennen das Flucht aus der Verantwortung!

Niedersachsen muss den Bund in die Pflicht nehmen, denn eins ist doch klar: der Bund ist Verursacher dieser Situation und muss auch dafür gerade stehen. Der gerade von Ihrer Parteifreundin Frau Schavan angekündigte Verschiebebahnhof der Kosten zulasten der Länder ist jedenfalls keine Lösung!

Meine Damen und Herren,

ein Kernthema der nächsten Jahre wird sein, wie der schon jetzt überall spürbare Fachkräftemangel gedeckt werden kann.

Die OECD hat uns vorgerechnet, dass in den nächsten 10 Jahren auf 100 Akademiker, die in Rente gehen, nur noch 90 folgen werden. Diese demografische Entwicklung ist eine schwere Hypothek für die Zukunft und sie wiegt besonders schwer für Niedersachsen:

Denn bei uns ist

· erstens der Anteil der Hochqualifizierten an der Erwerbsbevölkerung deutlich geringer als in anderen Bundesländern,

· wir haben zweitens im Ländervergleich mit die niedrigste Studierquote

· und schließlich drittens ist Niedersachsen bei den Studierenden Auswanderungsland Nummer eins.

Nahezu jeder zweite, der hier sein Abitur macht, geht anschließend in ein anderes Bundesland zum Studieren.

Natürlich ist es schön, wenn junge Menschen mobil sind. Doch wer zum Studium nach München, Stuttgart, Berlin oder Hamburg geht, findet dort auch attraktive Arbeitsplätze und bleibt nach dem Studium gleich dort. Klebeeffekt nennen das die Soziologen.

Und in Niedersachsen? Obwohl wir mit Hannover, Braunschweig und Clausthal drei große technische Universitäten haben, veredelt als NTH, bleiben dort Studienplätze in Elektrotechnik und Maschinenbau leer, auch bei den Bauingenieuren ist nur jeder zweite Studienplatz besetzt.

Es sind aber nicht nur die leer bleibenden Studienplätze, die uns alarmieren müssten. Es sind vor allem die hohen Abbrecherquoten in den MINT-Fächern! Abbrecherquoten von 60 bis 70 Prozent sind keine Seltenheit und es soll Professoren geben, die sich sogar damit brüsten.

Hier müsste dringend etwas geschehen. Doch Fehlanzeige! Da schmückt man sich lieber mit einer schönen Ideen-Expo, die bringt zwar nicht mehr Ingenieure, dafür aber Glanz für die Landesregierung.

Meine Damen und Herren,

wir brauchen zukünftig nicht nur mehr Ingenieure, auch in anderen hochqualifizierten Berufen wird der Nachwuchs knapp.

Deshalb müssen wir zukünftig mehr tun, um auch jenen jungen Menschen die Hochschulen zu öffnen, die das Pech hatten, nicht als Akademiker- Kind geboren worden zu sein.

Für die SPD gilt, ein Studienwunsch darf nicht am Geld scheitern. Deshalb werden wir die Studiengebühren wieder abschaffen!

Sowohl die von Frau Schavan in Auftrag gegebene und anschließend in der Schublade versteckte Studie der HIS als auch die aktuelle Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks belegen, dass vor allem Studierende aus einkommensschwächeren Elternhäusern von den Gebühren belastet werden. Jeder fünfte von ihnen verzichtet auf ein Studium.

Laut aktueller Sozialerhebung ist der Anteil der Studierenden aus den ärmeren Schichten im Bundesschnitt leicht gestiegen, nicht aber in Niedersachsen: an unseren Hochschulen studieren immer weniger Kinder aus einkommensschwächeren Familien.

Ein Armutszeugnis Ihrer Politik!

Wir werden Studiengebühren abschaffen, sind uns aber der Verantwortung für eine gute Lehre – gerade im Rahmen einer offenen Hochschule - bewusst. Wir werden daher den Einnahmeausfall für die Hochschulen kompensieren und die Studiengebühren in voller Höhe gegenfinanzieren. 95 Millionen Euro stellen wir in unserem Haushalt den Hochschulen für eine Verbesserung der Lehre zur Verfügung. Diese 95 Millionen sind für uns eine Zukunftsinvestition.

Am Schluss noch eine Bemerkung zur Kürzung in der Erwachsenenbildung:

Es ist die Erwachsenenbildung, die oft jenen eine zweite Chance gibt, die keine erste hatten und so einen wichtigen Beitrag zur Bildungsgerechtigkeit leistet. Deshalb ist es besonders bitter, dass Sie Frau Wanka ausgerechnet bei den nachholenden Haupt- und Realschulabschlüssen den Rotstift ansetzen.

Ohne Schulabschluss haben junge Menschen keine Chance auf dem Arbeitsmarkt. Meine Fraktion stellt der Erwachsenenbildung wieder den vollen Betrag zur Verfügung.

Meine Damen und Herren,

In unserem Haushalt stocken wir den Hochschuletat um zusätzliche 100 Millionen auf. Wir wissen, dass mit dieser Summe nicht alle Herausforderungen bewältigt werden können. Ich erinnere nur an den Bedarf von zusätzlichen Masterstudienplätzen, Ausbau der offenen Hochschule oder der Einstieg in ein Erwachsenen-BAföG. Gerne hätten wir auch die Mövenpick-Millionen zur Verfügung gehabt. Statt die reiche Klientel von CDU und FDP zu bedienen, wäre das Geld in unseren Schulen und Hochschulen besser angelegt.

Die Zukunft des Landes liegt für die SPD in Bildung und Forschung. Und unser Haushalt dokumentiert dies.

Abschluss eines Zukunftsvertrages II zwischen dem Land Niedersachsen und den niedersächsischen Hochschulen (06.10.10)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren!

Auch wenn Herr Kollege Dr. Siemer nur über die Universität Vechta gesprochen hat, es geht hier um den Zukunftsvertrag II für alle Hochschulen.

Dieser verfolgt nur einen einzigen Zweck - das wissen wir alle hier -, nämlich den Etat der Hochschulen vor dem Zugriff des Finanzministers zu schützen und den Status quo zu verteidigen. Das ist ein ehrenwertes Ziel. Schließlich weiß die CDU am besten, wie wenig ihr Bildungsversprechen wert ist, wenn es denn dann zum Schwur kommt.

Meine Fraktion sagt aber: Ein „Weiter so!“ ist angesichts der zu bewältigenden Herausforderungen der nächsten Jahre - ich nenne als Stichworte nur die Überwindung der Innovationsschwäche oder die Bekämpfung des Fachkräftemangels - zu wenig. Wer nur den alten Mangel fortschreibt und keine neuen Impulse setzt, der gestaltet in Wahrheit keine Zukunft, sondern kapituliert.

Meine Damen und Herren, die Hochschulen haben den Vertrag zähneknirschend unterschrieben. Noch tief sitzt bei ihnen der Schock über das HOK, das brutalste Kürzungsprogramm in der Geschichte der niedersächsischen Hochschulen, das diese Landesregierung zu verantworten hat. Hunderte Millionen Euro mussten an den Finanzminister abgeliefert werden - ein Aderlass, von dem sich unsere Hochschulen bis heute nicht erholt haben.

Doch nicht nur die Hochschulen, auch das Parlament soll sich für fünf Jahre - also weit über diese Legislaturperiode hinaus - an diesen Zukunftsvertrag binden. Wir fragen daher: Wie seriös ist es, heute einen Zukunftsvertrag II abzunicken, ohne dass die Landesregierung dem Parlament eine Auswertung der Ergebnisse des ersten Zukunftsvertrages vorgelegt hat?

Wir fragen: Wie seriös ist es, einem Zukunftsvertrag zuzustimmen, der den Hochschulen zwar zusätzliche Aufgaben zuweist, aber zur Erledigung dieser Aufgaben die zusätzlichen Mittel vorenthält? So sollen die Hochschulen die Lehre verbessern, Abbrecherquoten senken, Personalentwicklung betreiben, den Wissenstransfer verbessern und sich neuen Zielgruppen öffnen. Wunderbare Ziele! Wer es aber z. B. mit der Öffnung für beruflich Qualifizierte ernst meint, der muss uns auch sagen können, wie diese zusätzlichen Studienangebote, die dann notwendig sind, finanziert werden sollen.

Herr Dr. Siemer, Sie können das vielleicht nicht wissen. Die Innovation, dass man mit einem Meisterbrief in Niedersachsen studieren kann, hat damals die SPD-geführte Landesregierung gegen Ihren Widerstand durchgesetzt.

Sie dürfen sich heute damit schmücken. Aber ich finde, das sollte man zur Wahrheit doch gesagt haben.

Meine Damen und Herren, für die SPD steht fest: Ein „Weiter so!“ reicht nicht aus, wenn wir im Wettbewerb der Länder bestehen wollen. Es ist mittlerweile eine Binsenweisheit, dass nur das Land seinen Wohlstand wird sichern können, dem es gelingt, bislang nicht ausgeschöpfte Begabungsreserven zu mobilisieren, um so der wachsenden Nachfrage nach hoch qualifizierten Fachkräften auch in Niedersachsen nachkommen zu können.

Wir alle hier wissen: In Niedersachsen ist der Nachholbedarf besonders groß. Erst kürzlich erschien der Ländercheck des Stifterverbandes der Deutschen Wissenschaft. Egal, Herr Dr. Siemer, ob man sich die Studierendenzahlen ansieht, die Studienanfänger- und Übergangsquoten betrachtet oder sich die Wanderungsbewegungen zwischen den Bundesländern ansieht: Niedersachsen ist in allen Punkten in der Schlussgruppe zu finden.

Kein Bundesland exportiert so viel Intelligenz wie wir. Kein Bundesland leistet sich eine so niedrige Studierquote wie Niedersachsen. Seit Jahren dümpeln wir bei 30 %, während andere Länder an uns vorbeiziehen.

Meine Damen und Herren, wissen Sie, was der traurigste Befund der Studie für Niedersachsen ist?

In keinem anderen Gebührenland hat sich die Abhängigkeit des Hochschulzugangs von der sozialen Herkunft der Studierenden so negativ entwickelt wie in Niedersachsen. Im Klartext: Die soziale Schieflage in Niedersachsen nimmt nicht ab, sondern sie wächst, sie nimmt zu. Was für ein Armutszeugnis für diese Landesregierung!

Trotz dieser Entwicklung, die dort schwarz auf weiß nachzulesen ist, hält Niedersachsen an dem Auslaufmodell der Studiengebühren fest. Im Zukunftsvertrag werden diese für fünf weitere Jahre zementiert. Um die FDP etwas bei Laune zu halten, ist lediglich vorgesehen, dass die Hochschulen zukünftig die Gebührenhöhe bis zur Obergrenze von 500 Euro selbst festlegen und wie einst in Nordrhein-Westfalen - Gott sei Dank Vergangenheit! - ein bisschen Wettbewerb spielen dürfen. Dann gibt es vielleicht, Herr Dr. Siemer, an der Universität Vechta ein Semester schon für 200 Euro. Wer weiß?

Fakt bleibt: Der Landtag soll einem Vertrag zustimmen, der für fünf weitere Jahre Studiengebühren festschreibt. Meine Fraktion hält einen solchen Vertrag, der neue Hürden für Kinder aus Arbeiter- und Migrantenfamilien aufbaut, nicht für zukunftsfähig. Wir stimmen mit Nein.

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes und anderer Gesetze (08.06.10)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren!

Herr Nacke, wir alle hinterlassen gern Spuren unseres Wirkens. Wissenschaftsminister tun dies, indem sie Hochschulgesetzesnovellen auf den Weg bringen. Herr Stratmann hat seine Novelle nicht überlebt. Er musste gehen und hat Frau Wanka das Erbe überlassen - ein Erbe, das Sie, Frau Ministerin, besser ausgeschlagen hätten.

Denn das, was Herr Kollege Nacke uns verschwiegen hat, ist, dass uns hier ein Gesetzentwurf vorliegt, der die Aushöhlung der akademischen Selbstverwaltung vorantreibt, die Gruppenuniversität weiter abbaut, die Hochschulen in eine Zweiklassenlandschaft spaltet und die soziale Auslese an unseren Hochschulen zementiert.

Leitbild der Novelle ist die unternehmerische Managementhochschule, an der Partizipation, Mitbestimmung und Beteiligung der Hochschulangehörigen nur als Störfaktoren gelten, die es zu eliminieren gilt. Dieses Gesetz tut einiges, damit dies geschieht.

Überraschend ist dies für uns nicht; denn die moderne Gruppenuniversität war der CDU schon immer ein Gräuel. Seit es sie gibt, wird sie von der CDU bekämpft und der Ordinarienuniversität gehuldigt. Nichts anders tut auch diese Novelle.

Meine Damen und Herren, bevor ich im Einzelnen auf Kritikpunkte eingehe, möchte ich auf Regelungen im Gesetz hinweisen, die unsere ausdrückliche Zustimmung finden. Dazu gehört der Ausbau der schon vor zehn Jahren von der sozialdemokratischen Vorgängerregierung begonnenen Öffnung der Hochschulen für Berufstätige ohne Abitur. Stieß die offene Hochschule damals noch auf den erbitterten Widerstand von CDU und FDP, so haben sie inzwischen dazugelernt. Das freut uns. Gut so! Denn die offene Hochschule wird die Hochschule der Zukunft sein.

Bedeutet die weitere Öffnung der Hochschule einen Schritt nach vorn, so bringt die Novelle in wichtigen Bereichen Rückschritte. Auf zwei möchte ich kurz eingehen.

Erster Punkt: Beschneidung der akademischen Selbstverwaltung. Bislang sieht das NHG den Verzicht auf eine öffentliche Ausschreibung von Professuren nur in eng begrenzten Ausnahmefällen vor. Die vorgesehene Neufassung von § 26 dagegen weitet diese Möglichkeit in einer Weise aus, dass vom Grundsatz der öffentlichen Ausschreibung nur noch wenig übrig bleibt. Das haben uns in der Anhörung Senatoren zu Recht vorgetragen. Auch der Deutsche Hochschulverband hat davor gewarnt, dass mit der Ausschaltung der Mitwirkungsrechte der Fakultäten der Ämterpatronage Tür und Tor geöffnet werde und Transparenz und Qualitätssicherung auf der Strecke zu bleiben drohten.

Den gewichtigsten Einwand sehen wir jedoch in der Missachtung der Wissenschaftsfreiheit. Die Wertentscheidung des Artikels 5 Abs. 3 des Grundgesetzes schützt nicht nur das Grundrecht der freien wissenschaftlichen Betätigung, sondern verstärkt auch die Geltungskraft des Freiheitsrechts in Richtung auf Teilhabe - so das Bundesverfassungsgericht in seinem berühmten Hochschulurteil vom Mai 1973. Doch - liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wissen es - die Verfassung steht bei dieser Landesregierung bekanntermaßen nicht hoch im Kurs.

Erst vor wenigen Monaten hat sich die Regierungsmehrheit im Entflechtungsgesetz über die Verfassung hinweggesetzt und die Selbstverwaltung der Universität Oldenburg und der Fachhochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth außer Kraft gesetzt. Dagegen hat meine Fraktion eine Klage vor dem Staatsgerichtshof eingereicht. Inzwischen dämmert es CDU und FDP, dass ihr Verfassungsbruch nicht durchgehen wird, und versuchen nun klammheimlich, mit der neu eingefügten Regelung in § 54 a den Verfassungsbruch zu heilen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP, Ihre tätige Reue freut uns zwar. Aber ich fürchte, so leicht kommen Sie nicht durch. Das Gesetz bleibt verfassungswidrig, und das wird Ihnen Bückeburg ins Stammbuch schreiben.

Meine Damen und Herren, mein zweiter Punkt ist die Spaltung der Hochschullandschaft. Neu ins Gesetz aufgenommen wird - Herr Nacke hat darauf hingewiesen - in § 46 eine sogenannte Exzellenzklausel. Danach ist der Senat einer Hochschule, die im Rahmen der Exzellenzinitiative gefördert wird, ermächtigt, den Kernbestand des Hochschulgesetzes außer Kraft zu setzen, und zwar ohne Beteiligung des Parlaments. CDU und FDP argumentieren, dass auch andere Länder solche Experimentierklauseln hätten, und was den anderen recht sei, müsse uns nur billig sein. - Es stimmt, andere Länder haben Experimentierklauseln; wir übrigens auch, in § 36 a NHG. Sie sind nichts Neues, nicht Außergewöhnliches. Sie sind sinnvoll, um neue Modelle zu erproben und Reformen vorzubereiten. Denn wie wusste schon unser Göttinger Universalgelehrter Lichtenberg? - „Man muss etwas Neues machen, um etwas Neues zu sehen.“

Doch Experimentierklauseln brauchen einen klaren Rahmen. Erstens. Sie müssen befristet sein. Zweitens. Die Ergebnisse sind zu evaluieren. Drittens. Sie dürfen keine Hochschule ausschließen. Diese Kriterien werden hier allesamt jedoch nicht erfüllt. Wir fragen Sie: Warum sollen nicht auch Fachhochschulen neue Wege gehen und die Klausel nutzen dürfen? - Sie sind ausgeschlossen. - Warum werden jene Universitäten ausgeschlossen, die nicht in der Forschung, dafür aber in der Lehre exzellent sind? Und warum schalten Sie die Kontrolle des Parlaments aus? - Es war doch das Parlament, das in der Vergangenheit Reformen vorangetrieben hat. Ich denke an die Stiftungshochschulen oder auch an die NTH, aus der man etwas hätte machen können, wenn Sie die Sache nicht so vermurkst hätten.

Meine Fraktion unterstützt Experimentierklauseln mit klaren Regeln. Wir unterstützen aber keine Freifahrtscheine zum Ausstieg aus unserer Hochschulverfassung, auch dann nicht, Herr Nacke, wenn es die Universität Göttingen betrifft. Auch für diese gilt unsere Hochschulverfassung. In § 1 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes heißt es:

„Die Hochschulen … stehen in staatlicher Verantwortung.“

Das heißt, sie stehen in der Verantwortung des vom Volk gewählten Parlamentes. Für uns soll das auch in Zukunft so bleiben.

Meine Damen und Herren, neu im Gesetz ist die Finanzierung von Stipendien durch Studiengebühren. Weil die von der Wirtschaft großartig versprochenen Stipendien ausbleiben, sollen jetzt die Studierenden als Lückenbüßer herhalten und mit ihren Gebühren die Stipendien zahlen. Die Studierenden, um deren Geld es hier geht, haben sich in der Anhörung ganz entschieden gegen Stipendien, finanziert aus ihren Gebühren, ausgesprochen. Herr Nacke, wir von der SPD bleiben bei unserer Ablehnung der Studiengebühren. Wir messen Sie aber an Ihren Ansprüchen. Sie sind angetreten, die Studiengebühren sozialverträglich zu gestalten - ein leeres Versprechen, hohle Phrasen! Nichts ist davon übrig geblieben.

Doch dies, liebe Kolleginnen und Kollegen, interessiert CDU und FDP nicht, genauso wenig wie das einhellige Votum der Hochschulen gegen den Missbrauch eines akademischen Titels. Künftig sollen verdiente Persönlichkeiten aus den Händen des Ministerpräsidenten nicht nur Verdienstorden und Medaillen empfangen, sondern auch den Titel „Professor ehrenhalber“. Unser Alternativvorschlag: Führen Sie doch den Titel „Hofrat“ oder „Geheimrat“ wieder ein! Er schmückte ungemein, wie Goethe wusste, und verschont unsere Hochschulen.

Meine Damen und Herren, meine Fraktion hat Ihnen heute Änderungsanträge vorgelegt. Sie zielen auf den Erhalt der Gruppenuniversität, wenden sich gegen die Aushöhlung der Selbstverwaltung und setzen sich für eine Hochschule ohne soziale Hürden ein. Wir sind überzeugt: Eine Universität, eine Hochschule wird nur dann erfolgreich sein, wenn sie die Eigeninitiative und die Kreativität der sie tragenden Köpfe fördert. Diese Köpfe brauchen die Möglichkeit, ihre Hochschule selbst zu gestalten. Sonst werden Kreativität und Innovation zerstört.

Ihre Novelle, meine Damen und Herren von CDU und FDP, ist bei den Hochschulen und bei den Studierenden durchgefallen, auch bei uns. Wir stimmen mit Nein.

BAföG (29.04.10)

Herr Präsident, meine Damen und Herren,

jeder junge Mensch sollte sich darauf verlassen können, dass eine gute Bildung nicht an finanziellen Hürden scheitert.

Die Realität ist leider eine andere. Nicht Talent, nicht Begabung entscheiden in unserer Gesellschaft über Bildungschancen.

Es ist der Zufall der Geburt, der entscheidet.

Hat man Glück, in eine Akademikerfamilie hineingeboren zu werden, kann nicht viel auf dem Weg zur Hochschule schief gehen. Gymnasium – Abitur – Studium - das ist der vorgezeichnete Weg.

Anders dagegen der Bildungsweg von Kindern aus Arbeiter- oder Migrantenfamilien. Ihr Weg von der Kita bis zur Uni ist steinig, überall lauern Bildungshürden, die den Weg verstellen. Schafft es ein Kind trotzdem an die Hochschule, dann steht es wieder vor einer neuen Hürde: den Studiengebühren.

Es muss doch nachdenklich stimmen, wenn sich mehr als ein Drittel der Kinder aus Arbeiterfamilien, die das Abi geschafft haben, anschließend auf ein Studium verzichten.

In der neuen Sozialerhebung steht es schwarz auf weiß: Studiengebühren belasten vor allem Studierende aus der niedrigen sozialen Herkunftsgruppe. In den einkommensstarken Haushalten zahlen die Eltern die Gebühren. Wenn CDU und FDP also behaupten, Studiengebühren schrecken nicht ab, dann stimmt das – allerdings nur für diejenigen, die es sich leisten können.

Aber was ist mit den anderen, deren Eltern die Gebühren nicht zahlen können? Generös verweisen Sie dann auf die Kredite der N-Bank - als ob die Aussicht auf Schuldenberge junge Menschen aus hochschulfernen ärmeren Verhältnissen zum Studium ermutigen könnte. Das Gegenteil ist der Fall und deshalb gehören Studiengebühren abgeschafft.

Wir setzen hier auf Sie, Frau Ministerin Wanka.

Heute mussten wir das erniedrigende Schauspiel mit ansehen, wie ihre neue Kollegin Frau Özkan hier im Parlament zum Kotau gezwungen wurde. Ich hoffe, dass Ihnen der Kniefall erspart bleibt.

Meine Damen und Herren,

Frau Ministerin!

Wir erwarten nicht nur Ihr Nein zu Studiengebühren, wir erwarten auch Ihr Nein zum geplanten Stipendiengesetz von Frau Schavan und Herrn Pinkwart.

Das nationale Stipendienprogramm wird nicht einen zusätzlichen jungen Menschen für ein Studium gewinnen und wird nichts an der sozialen Schieflage in unserem Bildungssystem ändern. Im Gegenteil.

Eine Untersuchung der HIS über die soziale Herkunft von Stipendiaten der etablierten Begabtenförderungswerke hat ergeben, dass diese vor allem aus Familien mit einer hohen sozialen Herkunft stammen. Stipendien verfestigen damit nicht nur die soziale Ungleichheit, sondern sie wird sogar noch verschärft.

Um hier klarzustellen: die SPD hat grundsätzlich nichts gegen Stipendien. Stipendien, welche einen Beitrag zur sozialen Öffnung unserer Hochschulen leisten, werden von uns ausdrücklich begrüßt. So fordern wir schon lange Stipendien, die Kinder aus Migrationsfamilien die Hochschulen öffnen. Herr Wulff hat uns gestern erzählt, dass er mehr für die Integration tun will. Hier hätte Herr Wulff Gelegenheit, seinen wohlfeilen Worten Taten folgen zu lassen. Ich fürchte, selbst für diese kleine Tat wird es nicht reichen.

Meine Damen und Herren,

Statt Stipendien als hübsches zusätzliches Taschengeld für die Studierenden zu geben, die bereits abgesichert sind, wollen wir die 300 Millionen in den Ausbau des BAföG investieren. Davon können Studierende profitieren, die die Unterstützung wirklich brauchen.

Trotz der letzten BaföG-Erhöhung vor zwei Jahren stagniert die Quote der Geförderten noch immer auf dem Niveau von 2006. Es gibt mehr BaföG, aber leider nicht für mehr Studierende. Die jetzt beschlossene bescheidene BAföG-Erhöhung wird daran nicht viel ändern. Was wir brauchen sind deutlich höhere Freibeträge, damit mehr Studierende gefördert werden können.

Doch wir brauchen nicht nur ein besseres Studierenden-BaföG. Wir brauchen vor allem ein starkes Schüler-Bafög:

Denn wir wissen, Selektivität findet nicht erst vor den Toren der Hochschulen sondern in einem ganz entscheidenden Umfang bereits innerhalb des Schulsystems statt – insbesondere beim Übergang von der Grundschule zur Sekundarstufe I, aber auch an der Schwelle zur Sekundarstufe II.

Mit einem Schüler-BAföG für Schüler der Sek II könnten gerade junge Menschen aus einkommensschwächeren Familien ermutigt werden, den Weg zum Abitur zu gehen.

Meine Damen und Herren,

leider hat auch Niedersachsen das nationale Stipendienprogramm schon durch gewunken. CDU und FDP geht es nicht um mehr Chancengleichheit. CDU und FDP geht es wieder einmal nur um Klientelpolitik. Erst die Subvention für Hotelbetten, jetzt die Stipendien für Kinder reicher Eltern. Das sind die Klientelgeschenke von CDU und FDP. Ohne uns!

Bologna (27.04.10)

Sehr geehrter Präsident, meine Damen und Herren,

Bologna, die Hauptstadt der norditalienischen Region Emilia Romagna war der Geburtsort des europäischen Universitätswesens im 12. Jahrhundert.

Nicht von ungefähr nahm der Bologna-Prozess zu Beginn des 21. Jahrhunderts in dieser italienischen Stadt seinen Ursprung und wurde nach ihr benannt.

Wieder ging es um eine europäische Idee: die Schaffung einen einheitlichen europäischen Hochschulraums. Die Studierenden Europas sollen die Möglichkeit bekommen, in allen Ländern Europas zu studieren. Egal ob sie in England, den Niederlanden, Norwegen, Russland, Kroatien, Italien oder in Deutschland studieren, überall sollen sie vergleichbare Studienbedingungen vorfinden und ihre Studienabschlüsse anerkannt werden. Mobilitätsgrenzen sollen überwunden, die Hochschulen geöffnet und die Wettbewerbsfähigkeit verbessert werden.

Ein einheitlicher europäischer Hochschul- und Forschungsraum in einem vereinten Europa- was für eine großartige Chance für unsere Hochschulen!

Doch wurde die Chance genutzt? Wie steht es um das Versprechen grenzenloser Mobilität?

Nach elf Jahren müssen wir feststellen: wir haben wenig erreicht. Unsere Hochschulen sind nicht offener, die Mobilität ist nicht größer geworden.

Im Gegenteil: Versuchen Sie einmal als Lehramtsstudentin von der Uni Hildesheim nach Göttingen zu wechseln. Es wird Ihnen nicht gelingen! Überall lauern Anerkennungshindernisse, Unklarheiten beim Übergang vom Bachelor zum Master, permanenter Prüfungsstress, überbordende Stofffülle, Bürokratisierung der Qualitätssicherung, ein heilloses Durcheinander bei der Zulassung und miserable Abstimmung der Lehrangebote.

Kein Wunder, dass die Studierenden auf die Barrikaden gingen und fordern, dass ihr Studium wieder studierbar wird!

Was ist also schief gelaufen?

Die Politik wollte den Bologna-Prozess, war aber nicht bereit, den Hochschulen die notwendigen Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Reform ja, zusätzliches Geld nein!

Im Gegenteil: Insgeheim hegte man sogar die Hoffnung durch Verkürzung des Studiums mehr Studenten ohne zusätzliches Geld durch die Hochschulen schleusen zu können – wohl wissend, dass die Hochschulen schon lange unterfinanziert sind.

Kein Wunder also, dass die Hochschulen mauerten. Sie klagten, „Bologna sei Ihnen wie eine tote Katze über den Zaun geworfen worden“

In Niedersachsen war es besonders bitter. Hier mussten die Hochschulen die Bologna-Reform unter dem Spardiktat des HOK umsetzen. Statt mit mehr Personal die Betreuung im Studium zu verbessern mussten die Hochschulen mehrere hundert Stellen an den Finanzminister abliefern. Gleichzeitig wurden sie aus dem Ministerium mit unsinnigen Erlassen und Richtlinien traktiert, so zum Beispiel die Auswahl der Masterkandidaten nach einem sturen Notenschema vorzunehmen.

Doch damit nicht genug: Statt den Bologna-Prozess sozial abzufedern, führte Niedersachsen Studiengebühren ein und ließ abkassieren.

Fest steht: Diese Landesregierung hat Bologna schlecht gemacht!

Doch auch die Hochschulen haben sich nicht mit Ruhm bekleckert. Viele haben die Reform eher als lästige Pflicht denn als Chance und Herausforderung gesehen. Studiengänge wurden oft nur umetikettiert, der Stoff wurde in viele kleine hochspezialisierte Module zerhackt und jedes einzelne Modul dann mehrfach abgeprüft. Die Folgen für die Studierenden sind bekannt: hohe Arbeitsdichte, ständige Kontrolle und ein Prüfungsmarathon, der den Studenten keine Atempause lässt und keinen Umweg zugesteht.

Dank der Proteste der Studierenden wurde die Misere an den Hochschulen endlich öffentlich und plötzlich konnten sich die Studierenden kaum vor Solidaritätsbekundungen retten. Allen voran Frau Schavan, die zwar auf eigenes Betreiben hin in der Hochschulpolitik nichts mehr zu sagen hat, aber den Hochschulen und Länderkollegen in wohlfeilen Worten erklärte, was zu tun ist. Natürlich konnte und wollte auch der damalige niedersächsische Minister nicht nachstehen, versprach Besserung und lud zum runden Tisch.

Doch von warmen Worten kann sich keiner was kaufen, wie wusste schon Schiller, was nutzt das Wort, wenn die Tat nicht spricht? Und auf Taten warten wir bis heute!!

Meine Damen und Herren,

die SPD gehörte von Beginn an zu den Befürwortern des Bologna-Prozesses. Wir wollen, dass Bologna ein Erfolg und das Ziel eines europäischen Hochschulraums ohne geografische und soziale Grenzen Wirklichkeit wird.

In unserem Antrag zeigen wir Wege auf, wie Bologna besser gemacht werden kann. Auf drei Punkte möchte ich näher eingehen:

Erstens: die Qualität von Studium und Lehre

Gute Lehre und vor allem in der Bachelorphase muss in den Hochschulen mehr Aufmerksamkeit finden. Hochschulen müssen sich um die Kohärenz ihrer Lehrangebote kümmern, die Curricula überarbeiten und den Prüfungsumfang reduzieren. Die Modularisierung muss weg von der bürokratischen Punktverteilungsmaschinerie und die Prüfungen müssen sich an Kompetenzen orientieren, nicht länger an angehäuftem Stoff. Darüberhinaus muss das von der KMK verordnete Zwangskorsett von 10 Semestern Gesamtstudiendauer aufgegeben werden. Wir brauchen mehr Flexibilität, 6-, 7 und achtsemestrige Bachelors müssen genauso möglich sein wie konsekutive zwei- , drei- und viersemestrige Masterstudiengänge.

Zweitens: Übergang vom Bachelor zum Master:

Hier gibt es viel Verunsicherung bei den Studierenden und Ängste. Dazu beigetragen haben nicht nur der alltägliche Wahnsinn des Bildungsförderalismus, wonach jedes Land seine eigenen Zugangsregeln macht, sondern ebenso die unsinnigen Vorgaben der KMK und Länderminister. In Niedersachsen galt ein fester Notendurchschnitt für alle, woanders gab es feste Übergangsquoten!

Wir lehnen verordnete Quoten und Notendurchschnitte als Auswahlkriterien ab. Wir machen uns aber nicht die Position von Frau Schavan und Herrn Perli zueigen, die fordern, dass die Hochschule jedem Studenten einen Masterstudienplatz zur Verfügung stellen muss.

Hochschulen müssen die Möglichkeit haben je nach Anforderungsprofil der Masterstudiengänge und vorhandener Kapazität ihre Masterstudenten auszuwählen. Ich kann mir gar nicht vorstellen, wie das anders laufen soll – schließlich haben die Hochschulen nicht unbegrenzte Kapazitäten, wie sollen die Studienplätze denn vergeben werden – im Losverfahren? Oder nach Wartezeit? Leider hüllen sich Frau Schavan und Herrn Perli zur Umsetzung ihrer Forderung, jedem Studenten sein Masterstudienplatz, in Schweigen.

Viele weitere Punkte sind zu nennen, Abbau von Mobilitätshemmnissen durch Anerkennung von in der Ausbildung und im Beruf erbrachten Leistungen im Studium, Weiterentwicklung des Akkreditierungssystems in Richtung Systemakkreditierung, Beteiligung der Studierenden und viele mehr. All dies finden sie in unserem Antrag.

Zum Schluss möchte ich aber noch auf einen Punkt eingehen, der im Bildungsstreik eine zentrale Rolle spielte: die soziale Dimension des Bologna-Prozesses.

Zukünftig sollen mehr junge Menschen in Europa studieren und die Hochschulen sich auch für jene öffnen, die aufgrund ihrer sozialen Herkunft bisher weitgehend ausgeschlossen waren.

Wie weit wir noch von diesem Ziel entfernt sind, zeigt die am Freitag vorgelegte 19. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks. Einmal mehr wurde uns vor Augen geführt, wie sehr die Chancen auf ein Studium immer noch von der sozialen Herkunft abhängig sind. Kinder aus Akademikerfamilien bleiben an unseren Hochschulen unter sich, Arbeiter- und Migrantenfamilien schaffen den Bildungsaufstieg nur selten, die Türen der Hochschulen sind für sie verschlossen. Das ist beschämend und damit werden wir uns nicht abfinden!

Eine zentrale Forderung im Bildungsstreik war die Abschaffung der Studiengebühren. Die Forderung ist richtig und wird von uns unterstützt.

Das wird aber nicht reichen, wir brauchen den Ausbau des BAföG, vor allem wieder ein echtes Schüler-BaföG.

Was wir nicht brauchen ist das von Frau Schavan und Herrn Pinkwart geplante elitäre Stipendienprogramm. Es bringt keinen einzigen zusätzlichen Studenten an die Hochschule, es ist sozial ungerecht, überflüssig und ein bürokratisches Monster.

Wir werden morgen Gelegenheit haben diesen Punkt ausführlich zu diskutieren.

Meine Damen und Herren,

noch ein Wort zu den vorliegenden Anträgen:

Auch wenn wir nicht in allen Punkten mit den Anträgen der Grünen und Linken übereinstimmen, so nehmen sie doch wichtige Reformforderungen auf. Wir werden uns bei der Abstimmung enthalten. Mit Nein stimmen wir beim CDU/FDP-Antrag. Nach monatelanger inhaltlicher Abstinenz bei den Beratungen im Fachausschuss legen CDU und FDP heute einen Antrag vor, der eine Bankrotterklärung ist. Kein einziges Problem wird angegangen, kein einziger konkreter Vorschlag – statt dessen die untertänige Bitte an den Minister doch so weiter zu machen wie bisher. Ich finde, etwas ambitionierter dürften Sie - verehrte Kollegen und Kolleginnen von CDU und FDP schon sein. Schließlich haben sie jetzt eine neue Ministerin.

Lassen Sie mich am Schluss noch ein Wort des Dankes sagen. Ich möchte Ihnen Herrn Stratmann für die langjährige Zusammenarbeit danken. Auch wenn wir selten einer Meinung waren und oft heftig stritten, so ging es doch immer in Leidenschaft für die Sache. Alles Gute.

Frau Ministerin Wanka, im Namen der SPD-Fraktion möchte ich Sie in Niedersachsen willkommen heißen und viel Fortune im neuen Amt wünschen. Da sie in Brandenburg neun Jahre erfolgreich mit Sozialdemokraten regiert haben und dort gute Hochschulpolitik umgesetzt haben, freuen wir uns auf die Zusammenarbeit.

Entwurf eines Gesetzes zur Vermeidung kriegsfördernder Aktivitäten an den Hochschulen (16.02.10)

Zweite Beratung:

Entwurf eines Gesetzes zur Vermeidung kriegsfördernder Aktivitäten an den Hochschulen

Dr. Gabriele Andretta (SPD):

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren,

es geht hier in dem Gesetzentwurf nicht nur um die Frage der Kriegsforschung an Universitäten. Es geht allgemein um Fragen von Verantwortung der Wissenschaft , von Grenzen der Wissenschaftsfreiheit, aber auch um die Frage von Gefährdungen der Wissenschaftsfreiheit.

Es ist die Verflochtenheit der Geschichte der Wissenschaft mit der allgemeinen Geschichte und ihren inhumanen und menschenverachtenden Folgen, die uns deutlich gemacht hat, dass es nicht genügt, die Wissenschaft sich allein zu überlassen. Mit dem Holocaust, mit der Unterwerfung der Geisteswissenschaften unter die NS-Rassentheorie und mit dem Sündenfall der Atombombe hat die Wissenschaft ihre Unschuld ein für allemal verloren.

Es sind jedoch nicht nur die Lehren aus der Geschichte, die uns immer wieder nach der Verantwortung der Wissenschaft fragen lassen müssen. Es ist auch die wachsende Bedeutung der Wissenschaft für unsere Gesellschaft, für Politik und Wirtschaft. Wir reden gerne davon, dass wir in einer Wissensgesellschaft leben, was ja nichts anderes heißt, als dass die Wissenschaft heutzutage in der Wirtschaft die treibende Kraft für Wachstum ist. Und die Wirtschaft investiert nur in diejenige Wissenschaft, die schnell verwertbares und kommerziell erfolgreiches Wissen verspricht. Das ist der Wirtschaft nicht vorzuwerfen, denn ihr Zweck ist ja nicht Wahrheitssuche sondern Gewinnerzielung. Das Interesse der Wirtschaft an Forschung wächst, immer mehr Forschung wird von der Wirtschaft finanziert, die damit zugleich Forschungsfragen und Forschungsgegenstand bestimmt.

Diese Problematik der Drittmittelforschung lässt der Gesetzentwurf völlig außen vor. Er soll nur die Landesförderung regeln, - Herr Sohn, so als wären wir im Sozialismus, wo die Triebkräfte des Marktes außer Kraft gesetzt sind. Das geht am Problem vorbei.

Nun sind in Gesetze gegossene Forschungsverbote und Forschungsbeschränkungen kein Novum. Es gibt sie als Reaktion darauf, dass die Forschung andere Grundrechte oder sogar die Garantie der Menschenwürde gefährden kann: Forschung an empryonalen Stammzellen, Techniken der Reproduktionsmedizin oder Feldversuche mit genetisch veränderten Pflanzen.

Soll also auch das Verbot von Kriegsforschung in ein Gesetz geschrieben werden?

Verfassungsrechtlich mag eine solche Gesetzesnorm sogar Bestand haben.

Doch ist eine allgemeine Zivilklausel im Hochschulgesetz auch politisch sinnvoll?

Was die Zielsetzung betrifft, ja. Aber ist sie auch operationalisierbar? Und nur dann wäre sie vertretbar.

Wir haben große Zweifel. Verboten werden sollen ja auch Projekte, die für zivile Zwecke forschen, aber eine militärische Nutzung nicht ausschließen, die so genannten dual-use Projekte.

Damit aber wird die gesamte Grundlagenforschung unter Generalverdacht gestellt, und erst recht die angewandte Forschung - zum Beispiel in der Informatik oder der Mobilitäts- und Logistikforschung. Was ist mit dem Forschungsflughafen Braunschweig – schliessen? Was ist mit dem Satellitenprojekt Galileo - verbieten?

Damit rede ich nicht einer unbegrenzten Forschungsfreiheit das Wort. Verantwortungsethik – im Sinne eines Bedenkens der Folgen und der Selbstbegrenzung – ist die Schwester der Wissenschaftsfreiheit. Diese kann man nicht per Gesetz verordnen Eine gute Forschungspraxis erreicht man nur durch eine ethische Haltung in den Köpfen der Menschen als Gegenmacht gegen Verwertungsinteressen.

Der Beitrag der Politik muss es sein, diesen ethischen Diskurs zu fördern. Zuallererst gilt es dabei, die Universitäten als Stätten freier Diskussion und Mitentscheidungen zu sichern. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie die Studierenden müssen an Forschungsentscheidungen beteiligt werden und damit Verantwortung übernehmen. Hochschulen müssen Orte der öffentlichen Diskussion sein. Erst recht gilt dies für das Parlament, wo Diskussionen über das Verhältnis von Politik und Wissenschaft geführt werden müssen. Sich dieser Diskussion zu verweigern, wie es CDU und FDP getan haben, ist ein Tiefpunkt demokratischer Kultur in diesem Hause. Dieses Ausmaß an ideologischer Borniertheit und politischer Ignoranz ist nicht nur schwer erträglich, es beschädigt auch unsere Demokratie.

Zukunft der Fachhochschulen im Nordwesten sichern! (16.06.09)

Dr. Gabriele Andretta, SPD:

Herr Präsident, meine Damen und Herren,

Die Teilung der Fachhochschule OOW in zwei selbstständige Fachhochschulen, die Fachhochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth und die Fachhochschule Emden/Leer wird von der SPD Fraktion mitgetragen und unterstützt. Nicht zustimmen werden wir jedoch dem vorgelegten Gesetzentwurf:

 

- Er gefährdet den Erfolg der Selbstständigkeit der Fachhochschulen,
- er stellt einen tiefen Eingriff in die Hochschulautonomie dar und missachtet die in unserer Verfassung garantierte Wissenschaftsfreiheit.

Mit dem vorgelegten Gesetz wird die Chance für einen von einer breiten Mehrheit im Landtag getragenen und kraftvollen Neubeginn vertan.

Und ein Neubeginn ist notwendig. Es hat sich gezeigt, dass die Erwartungen, die der Gesetzgeber vor zehn Jahren mit der Fusion verband, nicht eingetreten sind. Es ist in der Vergangenheit weder gelungen, das Studienangebot standortübergreifend neu zu ordnen und das Forschungsangebot abzustimmen, noch ist es gelungen, ein gedeihliches Zusammenwirken der Beteiligten zu erreichen. Kurzum: Die Chancen der Fusion wurden nicht genutzt. Und die Fusion war eine Chance.

Denn wenn auch der Zusammenschluss der drei kleinsten Fachhochschulen des Landes damals nicht auf ungeteilte Liebe stieß – so war die Entscheidung aus hochschulpolitischer Sicht doch rational: Die drei Fachhochschulen waren zu klein, um im neu eingeführten Finanzierungssystem der leistungsbezogenen Mittelvergabe überleben zu können. Hinzu kamen Parallelangebote an den verschiedenen Standorten, die nicht ausgelastet waren. Mit der Fusion sollte die Wettbewerbsfähigkeit der Fachhochschule verbessert und durch Einsparungen bei der Verwaltung sollten zusätzliche finanzielle Handlungsspielräume für neue Studienangebote der Hochschule geschaffen werden.

Doch es kam anders: Zwar gab es in der Verwaltung durchaus positive Effekte und Synergien, nicht aber in Forschung und Lehre. Konkurrenzen blieben, Animositäten wurden gepflegt, trotz mehrfacher Anläufe kam es zu keiner gemeinsamen Entwicklungsplanung. Die Folgen kennen Sie alle: Über 30 Professuren wurden vom Minister nicht zur Ausschreibung freigegeben, nur mit Not konnte die Lehre noch gesichert werden, die Hochschule geriet zunehmend in schweres Wasser. Der Minister zögerte Entscheidungen immer wieder heraus, bis schließlich die Hochschule Fakten schaffte und die überforderte Präsidentin abwählte.

Meine Damen und Herren,

die Fusion ist gescheitert, die Herausforderungen sind geblieben. Und diese sind für die beiden Fachhochschulen enorm: Es geht für sie darum, auch dann noch genügend Studierende zu haben, wenn demografisch bedingt die Studierendenzahlen wieder zurückgehen. Und es geht darum, sich so aufzustellen, dass sie ihre wichtige Aufgabe, Motoren regionaler Entwicklung zu sein, erfüllen können. Mögliche Entwicklungsperspektiven für die neuen Fachhochschulen werden von der Strukturkommission aufgezeigt und werden von uns unterstützt. Dazu gehören:

 

1. Für die FH Emden/Leer muss ein Wachstum auf dauerhaft über 4000 Studierende gesichert werden. Empfohlen wird der Ausbau des Fachbereichs Soziale Arbeit und Gesundheit und neue Studienangebote am Fachbereich Technik. Die Seefahrtausbildung am Standort Leer muss gestärkt und ein eigenständiger Fachbereich werden.

2. Die Fachhochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth muss ihr Profil „maritime Wirtschaft, Logistik, Meerestechnik und Tourismuswirtschaft“ ausbauen, neue Studienangebote entwickeln und mit der Universität Oldenburg in Forschung und Lehre kooperieren.

Die Strukturkommission hat aber auch deutlich gemacht, dass der Neustart nur gelingen kann, wenn die finanziellen Rahmenbedingungen stimmen. Dazu gehören:

 

1. Die entstehenden Kosten der Entflechtung müssen komplett vom Land ausgeglichen werden. Geschieht dies nicht, müssen die Hochschulen den Aufbau ihrer Verwaltung aus den Mitteln für Forschung und Lehre zu finanzieren. Damit schneidet man ihnen den Ast ab, auf dem sie sitzen.

2. Zusätzlich muss das Land eine Anschubfinanzierung leisten. Schließlich wurde auch der NTH Brautgeld gezahlt, genau das dürfen auch die Fachhochschulen im Nordwesten erwarten.

Genau zu diesen beiden Punkten steht im Gesetzentwurf aber nichts Konkretes drin. Eine Kostenfolgenabschätzung der Entflechtung wurde von uns und dem Landesrechnungshof mehrfach angefordert, doch bis heute ist der Minister diese schuldig geblieben. Obwohl – und auch das hat der Landesrechnungshof festgestellt - eine Berechnung der Kostenfolgen nicht nur möglich ist – sondern laut Landesverfassung auch Pflicht ist.

Doch bei dieser Landesregierung scheint die Verfassung nicht hoch im Kurs zu stehen.

Meine Damen und Herren,

damit komme ich zu dem Punkt, der es meiner Fraktion unmöglich macht, dem Gesetz ihre Zustimmung zu geben. Die Landesregierung will überhaupt keine echte Defusion – sondern schafft in Bezug auf die Uni Oldenburg und die FH WOE einen Zwitter von staatlichem Regiebetrieb und scheinselbstständigen Hochschulen. Das kann nicht gut gehen und ist verfassungswidrig.

Die Universität Oldenburg und die FH Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth werden gezwungen, als zentrales Organ der Hochschulen einen gemeinsamen Lenkungsausschuss einzurichten. Dieses Gremium hat drei stimmberechtigte Mitglieder, zwei Mitglieder kommen jeweils aus den Präsidien der beiden Hochschulen und das dritte Mitglied wird vom Minister eingesetzt und übernimmt auch den Vorsitz. Nicht mehr der Senat der beiden Hochschulen sondern der Lenkungsausschuss wird künftig über die Entwicklungsplanung der Hochschulen entscheiden. Es ist aber gerade die Entscheidung über die Entwicklungsplanung, die den Kernbestand der Selbstverwaltung ausmacht.

Der Abbau der demokratischen Rechte ist somit evident: Wir haben bereits einen Hochschulrat, in dem das Ministerium vertreten ist. Zukünftig werden wir ein Gründungspräsidium haben, das vom Minister eingesetzt wird. Hinzu kommt der Lenkungsausschuss, dem drei stimmberechtigte Mitglieder angehören, davon zwei eingesetzt vom Minister. Doch damit nicht genug: Treffen zwei Mitglieder eine Entscheidung zulasten und gegen das Votum des dritten Mitgliedes, entscheidet der Minister.

Da stellt sich doch die Frage: Herr Minister, warum übernehmen Sie eigentlich nicht gleich die Hochschule als untergeordnete Behörde? Mit Hochschulautonomie hat diese Veranstaltung jedenfalls nichts mehr zu tun, die Fachhochschule WOE wird zukünftig fest am Gängelband des Ministers sein und die Universität Oldenburg gleich mit.

In der Anhörung ist der Gesetzentwurf bei den Hochschulen durchgefallen. Nicht nur der Lenkungsausschuss wurde abgelehnt. Abgelehnt wurde auch die unverständlich lange Amtszeit des eingesetzten Gründungspräsidiums von sechs Jahren. Ich frage mich: Welche Persönlichkeit will sechs Jahre eine Hochschule führen – eingesetzt von des Ministers Gnaden und ohne eine demokratische Legitimation durch seinen Senat?

Der ganze Gesetzentwurf ist geprägt von tiefem Misstrauen gegenüber den Hochschulen. Völlig zu unrecht. Die Hochschulen unterstützen ausdrücklich eine engere Zusammenarbeit. Es geht also nicht um das Ob der Zusammenarbeit, sondern das Wie. Und hier fordern die Hochschulen zu Recht, dass die Kooperation auf Augenhöhe stattfindet. D.h. konkret unter Wahrung der Autonomie und Eigenständigkeit der beteiligten Hochschulen. Genau diese wird vom Gesetz ausgehöhlt.

Dies lehnen wir ab und folgen dem Senat der Universität Oldenburg, der zur Abstimmung der Zusammenarbeit in der Entwicklungsplanung die Einrichtung eines Kooperationsausschusses mit beratender Funktion vorschlägt. Genau diese Möglichkeit sieht das NHG in § 36a bereits vor, auf zusätzliche gesetzliche Regelung kann hier also getrost verzichtet werden.

Das Gesetz ist jedoch nicht nur bei den Hochschulen durchgefallen. Auch die Landtagsjuristen haben mit Verweis auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26.10.2004 zur Wissenschaftsfreiheit verfassungsrechtliche Bedenken geltend gemacht.

Auch für uns steht fest: Die Schaffung eines gemeinsamen Lenkungsausschusses stellt einen verfassungswidrigen Eingriff in die Artikel 5 Abs. 3 Grundgesetz und Artikel 5 Abs. 3 Nds. Verfassung dar. Dort wird den Hochschulen das Recht auf Selbstverwaltung garantiert. Sollte das Gesetz heute unverändert beschlossen werden, wird meine Fraktion eine verfassungsgerichtliche Prüfung beantragen. Eine Verletzung der Wissenschaftsfreiheit werden wir nicht akzeptieren und deshalb den Gesetzentwurf heute ablehnen.

Gesellen an die Hochschulen - Neue Wege in die Hochschulen öffnen, Hürden abbauen und Anreize schaffen! (26.03.09)

Dr. Gabriele Andretta (SPD):

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist unstrittig: Die Offene Hochschule ist die Hochschule der Zukunft. Es ist gut, dass dieses Thema auf der politischen Agenda in Niedersachsen steht. Schon in den nächsten Jahren werden mehr gut ausgebildete Arbeitskräfte den Arbeitsmarkt verlassen, als junge Menschen neu in den Arbeitsmarkt eintreten. Um den Fachkräftemangel in den Griff zu bekommen, müssen vorhandene Bildungsreserven besser mobilisiert und die Durchlässigkeit im Bildungssystem erhöht werden.

Eine große Zahl von jungen Menschen durchläuft Jahr für Jahr eine anspruchsvolle Berufsausbildung, ohne die Chance beruflicher Höherqualifizierung durch ein anschließendes Studium zu haben. Wer kein Abitur hat, schafft in Deutschland heute nur selten den Zugang zu einer Hochschule. Das gilt auch für Niedersachsen. An unseren Hochschulen sind gut 140 000 Studierende eingeschrieben, aber nur 1,6 % von ihnen sind ohne schulische Hochschulreife ins Studium gekommen, nämlich per Meisterregelung oder Begabtenprüfung. Uns sollte nachdenklich machen, dass die schon jetzt geringe Zahl in den letzten Jahren sogar noch weiter abgesunken ist. Dabei wäre das Interesse, zu studieren, durchaus vorhanden, wie eine aktuelle Umfrage des Deutschen Industrie- und Handelskammertages zeigt. Kaum jemand kann es sich aber zeitlich und finanziell leisten, sich ein paar Jahre Auszeit für ein Studium zu nehmen. Deshalb kommt es nicht allein darauf an, die Hochschulen per Gesetz für Nichtabiturienten zu öffnen. Vielmehr geht es darum, auch die materiellen Voraussetzungen für ein Studium zu schaffen. Genau das wollen wir mit unserem Antrag erreichen.

Erstens: Wir brauchen eine bessere Anerkennung von beruflichen Leistungen und Abschlüssen, und zwar nicht jedes Land für sich. Vielmehr brauchen wir bundesweit einheitliche und verbindliche Regelungen.

Zweitens: Wir brauchen eine bessere finanzielle Absicherung des Studiums. Deshalb brauchen wir BAföG auch für Teilzeitstudierende und den Wegfall der Altersgrenze.

Drittens: Wir brauchen für beruflich Qualifizierte passgenaue Studienangebote und ein attraktives Anreizsystem für die Hochschulen, solche Angebote zu schaffen. Der gute Wille allein reicht hier nicht.

Viertens: Wir brauchen eine bessere Förderung von Auszubildenden und die Fortbildung von Berufstätigen, damit die kognitiven Voraussetzungen für ein Studium erworben werden können. In der Anhörung im Ausschuss wurde von den Expertinnen und Experten genau dies gefordert. Das wurde von uns in dem vorliegenden Antrag aufgenommen. Frau Prüssner, von Ihnen und Ihren Kollegen von der CDU und FDP wurde dies aber in allen Punkten abgelehnt. Wie immer begnügten Sie sich mit der Beschreibung des Status quo, mit Allgemeinplätzen und Peinlichkeiten. So sagte der Kollege Dreyer, dass es ja wohl nicht angehen könne, dass zukünftig Schlachtermeister Medizin studieren könnten. Lieber Herr Kollege Dreyer, genau das lässt das NHG, das Sie offenbar nicht kennen, bereits zu!

Dass bis heute kein Schlachtermeister Medizin studiert, zeigt aber, wie substanzlos Ihre Abwehrhaltung gegenüber der weiteren Öffnung der Hochschulen ist.

Auch wir wollen nicht zurück in die frühe Neuzeit, als Friseure als Chirurgen wirkten. Warum sollten aber eigentlich Arzthelferinnen oder Chemielaboranten nicht Medizin studieren können?

Wenn wir die Universitäten stärker für beruflich Qualifizierte öffnen wollen, brauchen wir gesetzliche Zugangsregelungen über die schon jetzt im NHG benannten Gruppen hinaus. Was nützen solche Regelungen aber, wenn die Hürden für den Zugang zu einem Studium so hoch sind, dass sie von Quereinsteigern nicht zu bewältigen sind? Die Hürden sind hoch. Studierende, die nicht auf dem Weg über das klassische Abitur an die Hochschulen kommen, sind in der Regel älter, kommen oft aus Facharbeiterfamilien und sind aufgrund ihrer Bildungsbiografie nicht mit der Lernkultur an Hochschulen vertraut. Oft haben sie schon selbst Familie und müssen Kinder, Beruf und Studium unter einen Hut bringen. Für diese Studierenden bedarf es besonderer Angebote an den Hochschulen. Fernstudium, berufsbegleitendes und echtes Teilzeitstudium sind jedoch Stiefkinder unserer Hochschulen. Solche Studienangebote machen heute gerade einmal 2 % des Studienangebots aus. Bisher ist die Lern- und Lehrkultur an den Hochschulen nicht auf Berufstätige als Studenten vorbereitet. Im Unterschied beispielsweise zu den Angelsachsen ist bei uns das Präsenz-Vollzeitstudium die Norm. Die neue Studienstruktur hat eher noch zu einer Verdichtung des Studiums geführt. Damit sich die Hochschulen mit neuen Studienangeboten für diese Klientel öffnen, müssen Anreize geschaffen werden. So geht Großbritannien den Weg, pro nicht klassischem Studierenden mehr staatliche Gelder zu gewähren. Die Böckler-Stiftung schlägt vor, die Hochschulen zukünftig nicht über die Angebots-, sondern die Nachfrageseite zu finanzieren.

Meine Damen und Herren, wir müssen nicht nur an den Hochschulen etwas ändern, sondern wir müssen auch in der Berufsausbildung neue Wege gehen. Vorbild sind für uns die Schweiz und Österreich, die ähnliche Systeme der dualen Ausbildung haben wie wir. In der Schweiz besteht für junge Menschen die Möglichkeit, ausbildungsbegleitend an der Berufsschule die Berufsmatura, das Berufsabitur, zu erwerben, die dann zum Hochschulzugang berechtigt. Auch wir wollen, dass junge Menschen in Niedersachsen die Möglichkeit erhalten, ihre Lehre sowohl mit einem Berufsabschluss als auch mit einem Berufsabitur als zweitem Regelabschluss abzuschließen.

Es muss Schluss damit sein, Bildungswege als Sackgassen enden zu lassen. Leider hat diese Landesregierung davon wenig begriffen. Mit ihrer chaotischen Schulpolitik soll jetzt auch noch der letzten verbliebenen Durchlässigkeit im gegliederten Schulsystem der Garaus gemacht werden.

Auch Ihr heutiger Antrag ändert nichts an der Verlogenheit einer Politik, die Hochschulen für Nichtabiturienten öffnen will, aber nichts tut, damit diese überhaupt die Möglichkeit haben, an eine Hochschule zu kommen. Im Gegenteil, diese werden mit Studiengebühren sogar noch kräftig abkassiert. Studierwillige, die älter als 30 Jahre sind, bekommen noch nicht einmal einen Studienkredit vom Land. Mit verantwortungsvoller Bildungspolitik hat das nichts zu tun.

Gerade in Zeiten der Wirtschaftskrise ist es notwendig, Bildungsanstrengungen zu forcieren. Nur so lassen sich Krisen meistern und lässt sich Vorsorge für den Aufschwung treffen. Dazu liegt Ihnen heute unser Antrag vor.

Herzlichen Dank.

Zweite Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung der Niedersächsischen Technischen Hochschule (NTHG) und zur Änderung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (11.12.2008)

Dr. Gabriele Andretta, SPD:

Herr Präsident, meine Damen und Herren!
Heute wird die Mehrheit dieses Hauses ein Gesetz beschließen, das verfassungsrechtlich fragwürdig und hochschulpolitisch Murks ist. Ein weiteres Mal werden die Warnungen der unabhängigen Landtagsjuristen in den Wind geschlagen. Ein weiteres Mal wird ein Gesetz durchgewunken, das die Verfassung missachtet und hoffentlich ein schnelles Ende vor Gericht finden wird.

Trotz massiver Widerstände aus Universitäten und Hochschulrat, trotz Kritik von renommierten Wissenschaftlern, Hochschulexperten, Landesrechnungshof und Verbänden hält die Landesregierung wider alle Vernunft an dem Gesetz fest. Auch die jetzige Fassung beseitigt die gegen den Entwurf geltend gemachten verfassungsrechtlichen Bedenken nicht. Im Gegenteil, in einer Reihe von Punkten verschlimmert die jetzige Fassung den Entwurf sogar noch.

Als Hauptkritikpunkte möchte ich nur einige nennen:
1. Die NTH ist ein Etikettenschwindel! Erklärtes Ziel der NTH ist es, die Chancen der niedersächsischen Hochschulen im Exzellenzwettbewerb im Bereich der Technikfächer zu erhöhen. Dieses Ziel wird durch das vorgesehene kooperative Zusammenwirken der drei betroffenen Hochschulen nicht erreicht. Jedem fällt sofort auf, dass die Behauptung, bei der NTH handele es sich um eine Universität, reiner Etikettenschwindel ist. Denn:

- Die NTH hat keinen eigenen Haushalt und verfügt kaum, außer hinsichtlich der eingeworbenen Drittmittel, über eigene Ressourcen.

- Die NTH hat kein eigenes Personal und wirkt auf das Personal der Mitgliedhochschulen allenfalls mittelbar ein.

- Die NTH hat auch keine eigene Verwaltung. Es ist anzunehmen, dass der jeweils regierende Präsident sich des eigenen Apparates bedient und in den beiden übrigen Hochschulen zur gegenseitigen Kontrolle ein Parallelapparat aufgebaut wird. Kontinuität entsteht so nicht, sehr wohl aber Misstrauen auf allen Seiten.

- Die NTH hat auch nur in sehr beschränktem Umfang Mitglieder, weil sich die Mitgliedschaft auf das wissenschaftliche Personal beschränkt. Diese sind jedoch nur Mitglieder auf dem Papier, denn die Rechte einer echten Mitgliedschaft werden Ihnen verwehrt. So dürfen die Mitglieder der NTH weder den NTH Senat wählen noch werden Sie bei der Bestätigung des NTH- Präsidiums gefragt.

Alle wissen es: Die NTH ist bloße Anscheinserweckung. Kein Wunder also, dass der Minister bis heute den Nachweis schuldig geblieben ist, ob die DFG einen solchen virtuellen Antragsteller überhaupt anerkennen wird. Die Blamage ist vorprogrammiert.

2. Die Selbstverwaltungsorgane sind Murks: Das Präsidium: ein Zwitter, der Senat: ein Kastrat und das Kuratorium: impotent.

Erstmals in einem Hochschulgesetz werden vom Staat externe Mitglieder in das Leitungsorgan einer Universität entsandt. Das Präsidium ist damit ein Zwitter von Selbstverwaltungsorgan und extern orientiertem Hochschulrat. Die externen Mitglieder sind keine gewählten Mitglieder, sie regieren von Gnaden des Ministers und werden immer Fremdkörper sein.

Soweit das Präsidium. Seltsam wird es bei der Zusammensetzung des NTH-Senats. Er wird nämlich teilweise von Personen gewählt, die gar nicht Mitglieder der NTH sind, während den im Gesetz genannten Mitgliedern der NTH das Recht zur Wahl des Senats verweigert wird.

Vollendet wird der Murks durch das Kuratorium, einen zahnlosen Tiger als Schiedsrichter. Berufen vom Minister sollen dessen Mitglieder Konflikte im Präsidium schlichten. Wie, bleibt allerdings ein Geheimnis. Mal abgesehen von der Kompetenzfrage haben die Mitglieder weder etwas zu sagen noch zu entscheiden. Denn im Konfliktfall entscheiden darf jetzt allein der Minister. Damit wären wir also wieder am Anfang aller staatlichen Weisheit angelangt. Am besten wäre es wohl, wenn das Präsidium der NTH als Referat in das Ministerium eingliedert würde, um direkt an der Quelle der Erkenntnis die Wissenschaften voranzutreiben.

3. Verschlimmbesserung! Eine wirkliche Verschlimmbesserung ist das neu im Gesetz aufgenommene Weisungsrecht des NTH-Präsidiums gegenüber den Mitgliedshochschulen. Wie soll das eigentlich funktionieren? Was passiert, wenn sich eine Mitgliedsuniversität der Weisung widersetzt? Eine Konfliktregelung gibt es jedenfalls nicht! Ich garantiere, dass bei der ersten Weisung, die eine Hochschule erhält, das Gesetz im Wege einer Verfassungsbeschwerde den Regierungsfraktionen um die Ohren fliegt!

Meine Damen und Herren,
die Liste der Kuriositäten dieses Gesetzes ließe sich fortsetzen. Wir betreten in der Tat – was der Minister nicht müde wird, zu betonen – hochschulpolitisches Neuland. Gerne wird dabei auf die Stiftungshochschulen verwiesen.

Es stimmt, hochschulpolitisches Neuland waren die Stiftungshochschulen seinerzeit auch. Doch während Niedersachsen mit seinen Stiftungshochschulen Schrittmacher für mehr Hochschulautonomie war und bundesweit große Beachtung und Nachahmer fand, sorgt die NTH in der Fachwelt bestenfalls für Heiterkeit.

Von einem Minister, dem es zumindest in Worten ja nie groß genug sein kann, angekündigt als niedersächsische Antwort auf die ETH Zürich, fehlt der Super-Uni NTH alles, was eine Universität ausmacht: Geld, Studierende, Personal. Noch nicht einmal für einen festen Sitz der neuen Hochschule hat die Kraft des Ministers gereicht. So wird es dann zukünftig heißen, NTH du musst wandern – von einem Ort zum andern.

Meine Damen und Herren, insgesamt bleibt die Feststellung: Der Gesetzentwurf ist Murks, in sich widersprüchlich und verfassungsrechtlich Harakiri. Die mit ihm geschaffene NTH ist weder Fisch noch Fleisch. Es fehlt der Mut zu einer wirklichen Technischen Universität auf Landesebene mit einer eigenverantwortlich handelnden Selbstverwaltung.

Und wenn denn als erster Schritt nur eine Kooperationslösung angestrebt wird, dann sollte diese auch so benannt werden. Stattdessen täuschen Sie eine Hochschule vor, die in Wahrheit keine ist und unter den Selbstblockaden leiden wird, die in ihr angelegt sind. Durchbrochen werden sollen die Blockaden durch den Eingriff des Staates, was aber faktisch das Ende der Hochschulautonomie bedeutet. Sie befinden sich auf einem gefährlichen Irrweg, meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen.

Die SPD-Fraktion geht diesen Irrweg nicht mit und lehnt das NTH-Gesetz ab.

 

 
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